Inhalte mit dem Schlagwort „Persönlichkeitsrecht“

26. Oktober 2009

Popularität schließt Anonymitätsschutz in Medien nicht aus

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 01.09.2009, Az.: 7 U 33/09

Ein populärer 16jähriger Nachwuchskünstler muss nicht jede Form der Berichterstattung durch die Medien dulden. Vorliegend war zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit an einer relativ bedeutungslosen Sachbeschädigung durch den Künstler einerseits und seinem Persönlichkeitsrecht andererseits abzuwägen. Bekanntheit an sich begründet noch kein normativ schutzwürdiges Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Berichterstattung privater Vorgänge, die der Betroffene selbst nicht öffentlich gemacht hat. Die Tatsache, dass er noch minderjährig war, ist dabei besonders zu würdigen.
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26. Oktober 2009

Visualisierte Links können Persönlichkeitsrechte verletzen

Urteil des LG Köln vom 17.06.2009, Az.: 28 O 662/08 Wird ein Bild in einer Personensuchmaschine nicht nur als reiner Hyperlink sondern als "embedded-Inhalt" auf der Internetseite dargestellt, ist es Teil der dargestellten Seite. Daher muss der Seiteninhaber für diese Fälle auch zur Darstellung des Bildes berechtigt sein. Ansonsten verbreitet er es rechtswidrig und setzt sich der Gefahr von Abmahnungen aus. Dass das Bild an sich gar nicht auf den Servern der entsprechenden Seite selbst gespeichert ist, ist unerheblich.
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13. Oktober 2009

Der Spion aus der Luft: Zum Recht am eigenen Bild

Pressemitteilung Nr. 44/09 des AG München zum Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09

Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild jeden Einzelnen vor der unbefugten Verbreitung des eigenen Bildnisses, dazu zählen auch Luftaufnahmen des eigenen Grundstücks. Ist die Aufnahme jedoch nicht einer bestimmten Adresse zuzuordnen und zudem der Einzelne als Person nicht zu identifizieren, wird das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht verletzt.
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23. September 2009

Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.

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18. September 2009

Keine namentliche Veröffentlichung eines „Falschgutachtens“

Urteil des LG Hamburg vom 05.08.2009, Az.: 325 O 9/09

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird verletzt, wenn über einen Gutachter auf einer Internetseite so berichtet wird, dass sich der Eindruck aufdrängt, er erstelle falsche Gutachten bzw. sei unseriös. Das im privaten Auftrag erstellte Gutachten ist vom Gutachter selbst nicht in die Öffentlichkeit gegeben worden. Es ist ein geschütztes Interesse Aufklärungsarbeit zu leisten. Jedoch steht es gegen den Anspruch auf Anonymität zurück, wenn das Gutachten vor 7 Jahre geschrieben wurde und es ein Einzelfall ist.
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16. September 2009

Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09

Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Heimliche erfolgte Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis sind jedoch gerade im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als generell für unzulässig zu erachten.
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02. September 2009

Individualisierende Berichterstattung erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09

Die Verfassungsbeschwerde gegen den versagten einstweiligen Rechtsschutz gegen die individualisierende Berichterstattung über eine Straftat wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Berichte über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Dagegen ist der Öffentlichkeit bei schweren Straftaten ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse zuzugestehen. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und deren Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
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01. September 2009

Kein einstweiliger Rechtsschutz für den Kannibalen

Beschluss des BVerfG vom 17.06.2009, Az.: 1 BvQ 26/09 Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der als "Kannibale von Rothenburg" bekannte Verbrecher die Ausstrahlung des Kinofilms über sein Leben und seine grausame Tat zu verhindern. Der Film verletzt zwar das Persönlichkeitsrecht des Kannibalen. Auch seine erforderliche Einwilligung zur Verbreitung nach dem Kunsturhebergesetz war nicht gegeben. Jedoch fehlte es für eine einstweilige Verfügung an der notwendigen Dringlichkeit, mit der Folge, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde.
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01. September 2009

Geldentschädigung zum Schutze der Persönlichkeit

Urteil des LG Berlin vom 14.05.2009, Az.: 27 O 64/09 Die Richter am Landgericht Berlin sprachen sich zugunsten der Klägerin für einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Sie sahen in der Veröffentlichung von Ablichtungen, auf denen die Klägerin zwar nur gepixelt gezeigt wurde, gleichwohl aber identifizierbar war, eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Klägerin wurde zwar nicht namentlich genannt, jedoch war für einen Teil des Adressatenkreis auf Grund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar, um welche Person es sich handelt. 
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18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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