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Inhalte mit dem Schlagwort „Persönlichkeitsrecht“
19. März 2009 Urteile des OLG Frankfurt am Main vom 26.02.2009, Az.: 16 U 170/08, 16 U 152/08 Tatsachenbehauptungen liegen dann vor, wenn sich die Richtigkeit der Gesamtbehauptung durch eine Beweiserhebung klären läßt, es sich also um beweisbare Vorgänge handelt. Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Inhalt durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich.
Weiterlesen 17. März 2009 Beschluss des OVG NRW vom 17.02.2009, Az.: 13 A 2852/08 Allein durch die Bereithaltung eines Artikels mit zu unterlassenen Äußerungen in einem Archiv wird keine Wiederholungsgefahr begründet. Weil sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit erfolgte Berichterstattung erschöpft, besteht auch nicht die Gefahr des "ewigen Prangers im Internet"...
Weiterlesen 17. März 2009 Urteil des OLG Köln vom 10.03.2009, Az.: 15 U 163/08 Die Veröffentlichung eines Fotos von Günther Jauchs Hochzeit durch eine Zeitschrift im Sommer 2006 war eine schwere und hartnäckige Verletzung der Privatsphäre zur Verfolgung kommerzieller Zwecke. Nach Abwägung des Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit, bestätigten die Kölner Oberlandesrichter das Urteil des Landgericht (LG Köln, Az.: 28 O 148/08) und sprachen Jauch 15.000 € Geldentschädigung zu. Da im Hinblick auf die sonstigen Hochzeitsbilder das streitgegenständliche Bild in "örtlicher Abgeschiedenheit" in einem sehr privaten Moment aufgenommen wurde, genießt vorliegend das Persönlichkeitsrecht Vorrang.
Weiterlesen 16. März 2009 Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.02.2009, Az.: 14 U 156/08 Eine Gegendarstellung braucht sich nicht darauf zu beschränken, die in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung als falsch zu bezeichnen und ihr eine andere Tatsachenbehauptung gegenüberzustellen. Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist...
Weiterlesen 11. März 2009 Pressemitteilung des BGH vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 261/07
Bei Fernsehbeiträgen, die an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, sind diese im Kontext dazu zu würdigen. Insbesondere kann bei einer durchweg positiven Berichterstattung dem Persönlichkeitsrecht kein Vorrang vor dem Presserecht eingeräumt werden.
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