Intime Fotos müssen nach der Beendigung einer Beziehung gelöscht werden
Werden intime Fotos während einer Beziehung in gegenseitigem Einverständnis angefertigt, so müssen diese nach Beendigung der Beziehung gelöscht werden, sofern einer der Ex-Partner dies wünscht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch den Widerruf einer Einwilligung in solche Fotografien, sofern der Kernbereich der Intimsphäre davon betroffen ist.