Inhalte mit dem Schlagwort „Persönlichkeitsrechtsverletzung“

13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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03. Juni 2019

Vorsicht bei der Installation von Überwachungskameras

Indoor Überwachungskamera
Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 28.02.2019, Az.: 484 C 18186/18 WEG

Wer eine Videokamera anbringt hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich solche Bereiche überwacht werden, die den eigenen privaten Lebensraum betreffen. Sollte beispielsweise bei einem gemeinschaftlich genutzten Garten nur die Möglichkeit bestehen, dass auch der Nachbar auf den Aufnahmen zu erkennen ist, liegt schon ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Der Eingriff ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine Kamera nur eine bestimmte Reichweite erfassen kann.

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20. Februar 2019

Formulierung eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Finger tippt auf "Play"-Zeichen auf einem Bildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.11.2018, Az.: Az.: 2-03 T 6/18

Wird die Verpflichtung zur Löschung bestimmter Videos auf YouTube und anderen sozialen Netzwerken unter Androhung eines Ordnungsmittels verhängt, weil die besagten Videos das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen, die darin vorkommt, sind diese konkret zu bezeichnen. Es genügt nicht, den Tenor wie folgt zu formulieren: „dem Antragsgegner wird aufgegeben, die von ihm bei YouTube eingestellten Videos, in denen die Antragstellerin vorkommt, zu löschen.“ Ein solcher Tenor ist - sofern sich nicht anderweitig ergibt, um welches konkrete Video es sich handelt – nicht vollstreckungsfähig.

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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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13. November 2018

Zur Verantwortlichkeit von Wikipedia für rechtsverletzende Beiträge

weiße Tastatur mit Wikipedia-Logo auf der Enter-Taste
Urteil des LG Berlin vom 28.08.2018, Az.: 27 O 12/17

Handelt es sich bei einem Eintrag über eine Person in einer Online-Enzyklopädie (hier: Wikipedia) um unwahre Tatsachenbehauptungen, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch ein Unterlassungsanspruch begründet wird. Dieser kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch gegenüber dem Betreiber der Enzyklopädie bestehen, selbst wenn nicht er, sondern ein Dritter die rechtsverletzenden Aussagen getätigt hat.

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22. Oktober 2018

Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus Friseursalon ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig

Frau beim Friseur
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18

Werden in einem Friseursalon zu Werbezwecken Video- und Bildaufnahmen von verschiedenen Frisurentechniken angefertigt, so dürfen diese Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Sofern der Friseursalon nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die abgebildete Person in die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingewilligt hat, kann sich der Kunde auf die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts berufen und einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf die veröffentlichten Bildnisse geltend machen.

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02. Oktober 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Löschungsanspruch gegen Google setzt Interessenabwägung voraus

Google Suchfeld
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 U 193/17

Wird ein Unterlassen der Anzeige von bestimmen Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe des Vor- und Zunamens begehrt, so wird dieses Begehren von der Rechtsfolge des Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) erfasst. Liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, welche aufgrund des vom EuGH anerkannten „Recht auf Vergessenwerden“ einen Löschungsanspruch begründen kann, setzt die Löschung jedoch eine umfassende Interessenabwägung voraus (hier: Überwiegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information).

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14. August 2018

Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Verstorbenen verletzt nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht

Würfel mit Kreuz auf Tastatur
Urteil des OLG Köln vom 12.07.2018, Az.: 15 U 151/17

Die Berichterstattung auf einer Internetseite über den Gesundheitszustand, speziell die Alkoholerkrankung eines Verstorbenen, ist nicht generell unzulässig und verletzt ferner nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht. Der allgemeine Achtungsanspruch des Verstorbenen wird dadurch nicht beeinträchtigt, da der Verstorbene durch die Offenbarung der Erkrankung weder ausgegrenzt, verächtlich gemacht oder verspottet wird; dass eine bestimmte Krankheit als unschicklich gilt, genügt im Bereich des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht. Auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert des Verstorbenen ist erst verletzt, wenn es zu einer groben Entstellung seines Lebensbildes kommt. Folglich kann ein Unterlassungsanspruch durch die Witwe nicht geltend gemacht werden.

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15. Mai 2018

Erdoğan gegen Böhmermann: Schmähgedicht bleibt weiterhin größtenteils verboten

Mann hält sich den Mund zu
Pressemitteilung des OLG Hamburg zum Urteil vom 15.05.2018, Az.: 7 U 34/17

Das vom Moderator Jan Böhmermann in der Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragene „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdoğan wird auch in zweiter Instanz zu großen Teilen als persönlichkeitsrechtsverletzend bewertet. Auch wenn das gegenständliche Gedicht grundsätzlich im Gesamtkontext zur Sendung steht und diese in vermeintlich satirischer Art und Weise die Unterschiede zwischen zulässiger und unzulässiger Meinungsäußerung erklären möchte, handelt es sich bei dem vorgetragenen Werk um eine reine Aneinanderreihung einzelner Aussagen, die auch isoliert zu betrachten sind. Insbesondere überwiegt dabei in den Passagen, in denen der türkische Staatspräsident ohne weiterer Anhaltspunkte mittels intimer und sexueller Anspielungen beleidigt wird, der herabsetzende Charakter, womit es sich bei diesen Teilen nicht mehr um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Böhmermann, der mit seiner Berufung das Gedicht als Ganzes weiterhin als zulässige Meinungsäußerung erkannt haben wollte, scheitert damit ebenso wie Erdoğan, der mit seinem Rechtsmittel das Verbot des ganzen Gedichts verfolgte.

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09. April 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

Mann schützt Gesicht mit Hand
Beschluss des BVerfG vom 08.02.2018, Az.: 1 BvR 2112/15

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Person abgelehnt. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seiner Kunstfreiheit sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer zwar durch seine Verurteilung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die wegen der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos entstanden sind, in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt ist. Demgegenüber überwiege allerdings die besondere Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person aufgrund der großformatigen Präsentation des Bildes an einer verkehrsreichen Straße.

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09. März 2018

Anforderungen an die Begründung einer Prüfpflicht eines Portalbetreibers

Verwendung von sozialen Netzwerken
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.12.2017, Az.: 16 U 72/17

Möchte eine juristische Person, die sich durch im Rahmen eines Internetforums veröffentlichte Beiträge in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, den Portalbetreiber zur Unterlassung verpflichten, so kann dies nur erfolgen, wenn der Betreiber als Störer einzustufen ist oder aber ihn eine Prüfpflicht trifft. Zur Begründung einer Prüfpflicht reicht es jedenfalls nicht, wenn Aussagen als „ehrenrührig und schmähend“ gerügt werden, nicht jedoch der Tatsachengehalt konkret widerlegt oder auch nur zu widerlegen versucht wird. Auch genügt es nicht, wenn Ausführungen dazu fehlen, warum eine Rechtsverletzung überhaupt gegeben sein soll oder sich eine Rechtsverletzung aus einem konkreten Vortrag nicht schlüssig ergibt.

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