Einwilligung zu einer Fernsehberichterstattung
Urteil des AG Kleve vom 21.01.2009, Az.: 2 O 229/07
Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung öffentlich verbreitet werden. Die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung wegen Duldung der Aufnahmen kann nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden und jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist.
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