Inhalte mit dem Schlagwort „Person der Zeitgeschichte“

20. Februar 2018

Bildberichterstattung über Altbundespräsident Wulff rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 24/2018 des BGH zum Urteil vom 06.02.2018, Az.: VI ZR 76/17

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung von Bildern, die ihn und seine Ehefrau beim Einkauf im Supermarkt zeigen, gescheitert. Die Zeitschriften „People“ und „Neue Post“ hatten unter Verwendung entsprechender Fotos über die Versöhnung des Paares berichtet. Die veröffentlichten Bilder sind dabei dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen, weshalb diese gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG auch ohne Einwilligung des Klägers verbreitet werden durften. Auch nach seinem Rücktritt erfülle der Altbundespräsident weiterhin Leitbild- und Kontrastfunktion, weshalb berechtigte Interessen des Klägers nicht verletzt seien. Hierfür spreche auch, dass der Kläger selbst in der Vergangenheit sein Ehe- und Familienleben öffentlich thematisiert und erst einige Tage vor Veröffentlichung der Beiträge die Versöhnung mit seiner Frau durch Pressemitteilung bestätigt hatte.

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19. Februar 2010

Kindheitsfotos im Kino nur mit Einwilligung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010, Az.: I-20 U 151/09

Enthält ein Kinofilm ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen, so ist die Kunstfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
Minderjährige genießen allerdings einen wesentlich höheren Schutz, und eine Abwägung wird demnach grundsätzlich ihre Interessen als vorrangig betrachten.

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03. November 2009

Persönlichkeitsrechtsverletzung Boris Beckers in fiktiver Zeitung

Pressemitteilung Nr. 223/2009 des BGH zum Urteil I ZR 65/07 vom 29.10.2009

Das Persönlichkeitsrecht von Boris Becker, als Person der Zeitgeschichte, wird nicht durch das Verwenden eines ausdrucksneutralen Bildes von ihm  verletzt, wenn es als Teil eines Testexemplars den Zweck hat die Öffentlichkeit im Wege der Werbung über eine neue Zeitung zu informieren.
Sobald eine vollständige Ausgabe existiert ist es jedoch beeinträchtigt, da diese für den Verwender eine Alternative darstellt.
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16. April 2009

Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 08.04.2009, Az.: 6 U 209/07

Wer eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist, bestimmt sich vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her und erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung. Sofern es auf die abgebildete Person nicht ankommt, die Identifikation dieser also keine die Öffentlichkeit berührende Frage betrifft, muss die Abbildung unkenntlich gemacht werden. Andernfalls ist der Herausgeber des Bildes zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung verpflichtet.
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