Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Gesundheitskarte
Beschluss des SG Berlin vom 07.11.2013, Az.: S 81 KR 2176/13 ER Die Verpflichtung der Krankenversicherten, ab dem 01.01.2014 die elektronische Gesundheitskarte zu nutzen, ist rechtmäßig. Aufgrund des überwiegenden Interesses der Versichertengemeinschaft an effizienter Leistungserbringung verstoßen weder das obligatorische Foto noch die Speicherung personenbezogener Daten auf der Karte gegen das Sozialgeheimnis oder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
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