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30. März 2009

Rundfunkgebühren für einen Personalcomputer

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2009, Az.: 7 A 10959/08.OVG

Bei multifunktionalen Geräten ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren nur die objektive Möglichkeit des Rundfunkempfangs entscheidend. Daneben besteht die Vermutung zum Rundfunkempfamg insbesondere dann, wenn neben dem PC kein herkömmliches monofunktionales Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Diese Vermutung greift nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich.
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