Inhalte mit dem Schlagwort „personenbezogene Daten“

02. November 2023 Top-Urteil

Löschung von mehrdeutigen Social-Media-Posts

Laptop, auf dem getippt wird; Interaktionskästchen von Social Media (Likes, Kommentare etc.) sind zu sehen
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.08.2023, Az.: 11 O 6693/21

Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Löschung eines Nutzer-Beitrags auf einer Social-Media-Plattform durch den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards, da der Beitrag Hassrede enthalten haben soll, kommt es bei mehrdeutigen Posts auf die für den Nutzer günstigere Auslegung an. Ein Anspruch auf Berichtigung der von der Social-Media-Plattform gespeicherten Daten über die Löschung bzw. Sperrung eines Accounts gemäß Art. 16 DSGVO besteht nicht, weil es sich dabei nicht um unrichtige personenbezogene Daten in diesem Sinne handelt.

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04. Dezember 2023

Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

Stethoskop liegt auf Blatt mit Patientendaten
Urteil des EuGH vom 26.10.2023, Az.: 8 C 204/19

Aus der DSGVO ergibt sich das Recht für Patienten eine Kopie ihrer Patientenakte grundsätzlich unentgeltlich zu erhalten. Ein Entgelt könne nur verlangt werden, wenn bereits eine erste Kopie unentgeltlich an den Patienten ausgegeben wurde. Ein Antrag des Patienten an den betreffenden Arzt muss dabei nicht begründet werden. Weiterhin hat der Patient ein Recht darauf eine vollständige Kopie der Patientenakte zu erhalten, mit allen Dokumenten, die zum Verständnis der in der Akte enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich sind.

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27. Januar 2023

Recht auf Auskunft über Empfänger von personenbezogenen Daten

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 12.01.2023, Az.: C‑154/21

Der Oberste Gerichtshof in Österreich richtete sich an den EuGH mit der Frage, inwieweit die DSGVO es den für Datenverarbeitung Verantwortlichen freistellt, die Empfänger von personenbezogenen Daten der betroffenen Person mitzuteilen. Der EuGH stellte klar, dass der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen ist, denn dieses Auskunftsrecht (Art. 15 Abs 1 Buchst. c DSGVO) ist erforderlich, um weitere Rechte aus der DSGVO ausüben zu können (Recht auf Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, usw.). Dieses Auskunftsrecht ist aber einzuschränken, wenn es (noch) nicht möglich ist die Empfänger zu identifizieren, dann reicht die Angabe der Kategorie der Empfänger. Diese Einschränkung gilt auch, wenn der Verantwortliche nachweisen kann, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv sei.

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30. Dezember 2022 Top-Urteil

Pflicht für Suchmaschinen zur Löschung von nachweislich falschen Inhalten

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des EuGH vom 08.12.2022, Az.: C‑460/20

Die DSGVO sieht vor, dass ein Recht auf Löschung ausgeschlossen ist, wenn andere Grundrechte überwiegen, sowie das Recht auf freie Information, weshalb grundsätzlich eine Abwägung vorzunehmen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten überwiegt aber in jedem Fall, wenn es sich um falsche Tatsachen handelt. Den Nachweis für die Unrichtigkeit des Inhalts muss die betroffene Person erbringen. Eine gerichtliche Entscheidung, die dies feststellt, ist als Nachweis nicht erforderlich. Die Anzeige von Vorschaubildern, die die betroffene Person zeigen, stellt einen besonders starken Eingriff in das Recht auf den Schutz des Privatlebens. Es ist auch hier eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei der Kontext der Veröffentlichung bei der Bewertung des Informationswertes unberücksichtigt bleiben soll.

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13. Mai 2022

Auskunftsanspruch kann sich auch auf Hinweisgeber erstrecken

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des BGH vom 22.02.2022, Az.: VI ZR 14/21

Als sich jemand über einen Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bei der Vermieterin beschwert hatte, verlangte der Mieter gestützt auf Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Beschwerde verarbeitet wurden. Darunter verlangte er außerdem Auskunft darüber, welcher der Mitbewohner sich über ihn beschwert habe. Das Auskunftsrecht gilt jedoch nicht unbeschränkt und kann u.a. durch Rechte und Freiheiten anderer Personen, in diesem Fall des Hinweisgebers, eingeschränkt sein. Wessen Rechte überwiegen kommt maßgeblich darauf an, ob die getroffenen Behauptungen wahr sind oder nicht. Sollten diese unrichtig gewesen sein, hätte die betroffene Person, hier der Mieter, ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer der Hinweisgeber war, um „die Fehler an der Wurzel“ angehen zu können.

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27. Oktober 2021

Mieter vs. Vermieter: Datenauskunftsanspruch

Häuser und Bücher
Teilurteil des AG Wiesbaden vom 26.04.2021, Az.: 93 C 2338/20

Das AG Wiesbaden hat klargestellt, dass eine Sammlung mehrerer Mietverträge eines Vermieters, ein Dateisystem gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 6 der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Vorliegend hatte ein Vermieter sowohl den Namen, als auch die Telefonnummer des Mieters in sein Mobiltelefon abgespeichert und mehrere Mietverträge abgeheftet. Dem Mieter steht in diesem Fall grundsätzlich ein Anspruch auf Datenauskunft gegen den Vermieter zu.

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25. August 2020

Personenbezogene Daten dürfen nicht per Fax versendet werden

Finger tippt auf Tatstatur mit sensiblen Daten
Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.07.2020, Az.: 11 LA 104/19

Die Frage, ob personenbezogene Daten per FAX übermittelt werden dürfen, entschied das OVG in Lüneburg dahingehend, dass die Sicherheitsvorkehrung je nach Sensibilität und Bedeutung der Daten anzupassen seien. Im vorliegenden Fall enthielt ein Bericht, welcher per FAX übermittelt wurde, neben Namen und Anschrift einer Firma die mit verbotenen Stoffen umgeht auch die Fahrzeugidentifikationsnummer und das amtliche Kennzeichen.

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17. Juli 2020 Top-Urteil

EuGH: Privacy-Shield-Vereinbarung ungültig

Weißes Sicherheitsschloss vor einem blauen Hintergrund
Urteil des EuGH vom 16.07.2020, Az.: C-311/18

Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsverfahren des irischen High Courts hin festgestellt, dass das sogenannte „Privacy-Shield-Abkommen“ zwischen der EU und den USA ungültig sei. Inhalt des Abkommens ist, dass in der EU ansässige Unternehmen personenbezogene Daten an ihre Geschäftspartner in den USA übermitteln dürfen. In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die Facebook Ireland Ltd an die in den USA ansässige Facebook Inc. Kläger und Datenschutzaktivist Max Schrems kritisierte, dass kein ausreichender Rechtsschutz gegen die in den USA bestehenden Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden bestehe. Der EuGH hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen und vereinfacht festgestellt, dass die Überwachung durch amerikanische Behörden im Prinzip uferlos sei, weshalb die Daten von Unionsbürgern in den USA nicht ausreichend geschützt wären. Auch bestehe für Unionsbürger kein angemessener Rechtsschutz gegen die Überwachung durch amerikanische Nachrichtendienste.

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21. Januar 2020

Datenmissbrauch aufgrund einer Sicherheitslücke des Treueprogramms „Priceless Specials“

Kreditkarte mit silberner Schirft
Urteil des LG München I vom 07.11.2019, Az.: 34 O 13123/19

Aufgrund einer Sicherheitslücke des Bonusprogramms „Priceless Specials“ eines Kreditkartenunternehmens wurden personenbezogene Daten von Teilnehmern unbefugt im Internet veröffentlicht. Daraufhin stellte ein Teilnehmer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit diesem wollte er erreichen, dass seine personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden, solange keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen den Datenmissbrauch bestehen. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Der Antrag es „zu unterlassen, die Plattform Priceless Specials zu betreiben, ohne die Sicherheitsmaßnahmen des PCI DSS-Standards einzuhalten, insbesondere die Plattform beim Bekanntwerden von Sicherheitslücken weiter zu betreiben.“ ist bereits zu unbestimmt, weil das zu unterlassende Verhalten nicht konkret genug bezeichnet ist. Es ist danach unklar, welche Maßnahmen vom Unternehmen ergriffen werden sollten. Weiter fehlt dem Antrag auch das Rechtsschutzbedürfnis, da stattdessen der maschinellen Verarbeitung der Daten widersprochen werden sowie die Kreditkarte auch einfach gekündigt werden könne. Im Übrigen wurde auch nicht vorgebracht, dass es zu einer Beeinträchtigung gekommen ist oder dass die Maßnahmen des Unternehmens unzureichend gewesen sind.

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09. Dezember 2019

Einige Funktionen eines Ärztebewertungsportals unzulässig

Arzt Bewertung
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 89/19

Ein Arztbewertungsportal fällt nicht mehr in die Rolle des neutralen Informationsmittlers, sobald den an die Plattform zahlenden Ärzte verdeckte Vorteile gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn Basiskunden auf dem Portal als Werbeplattform für Premiumkunden benutzt werden, beispielsweise durch einen Verweis auf weitere Ärzte auf dem Profil eines Basiskunden oder die unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden. Derartige Funktionen eines Bewertungsportals sind unzulässig. Hingegen ist es nicht unzulässig, dass Premiumkunden ihr Profil in größerem Umfang als Basiskunden ausgestalten können.

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