Inhalte mit dem Schlagwort „personenbezogene Daten“

11. Oktober 2024 Top-Urteil

Facebook: Nutzung von personenbezogenen Daten nicht unbefristet möglich

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des EuGH vom 04.10.2024, Az.: C-446/21

In dem, vom Obersten Gerichtshof (Österreich) eingeleiteten, Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zwischen dem Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems und Meta ging es um Fragen bezüglich der Verarbeitung von Daten über die sexuelle Orientierung für personalisierte Werbung. Zunächst wurde der Grundsatz der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO dahingehend betont, dass eine zeitlich unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten für zielgerichtete Werbung als unzulässiger Eingriff in die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerken anzusehen ist. Außerdem kann eine unterschiedslose Verwendung der Daten ohne Berücksichtigung des Sensibilitätsgrads nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Nutzerrechte nach der DSGVO angesehen werden. Auf die zweite Frage antwortete der Gerichtshof, dass zwar durch die Äußerung über die eigene sexuelle Orientierung auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion diese Information nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO verarbeitet werden darf. Allerdings dürfen deswegen keine Daten die gegebenenfalls außerhalb des sozialen Netzwerks von Anwendungen und Webseiten dritter Partner erhoben werden, aggregiert und analysiert werden, um personalisierte Werbung zu schalten.

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13. Januar 2025

EU-Kommission muss wegen Datenschutzverstoß Schadensersatz zahlen

Schadensersatz-Stempel auf Zettel über Geldscheinen.
Urteil des EuG vom 08.01.2024, Az.: T-354/22

Da die EU-Kommission auf der, mittlerweile nicht mehr erreichbaren, Webseite Zukunft Europas die Option „Mit Facebook anmelden“ anbot und dabei Nutzerdaten in die USA übermittelt wurden, muss sie nun 400 Euro Schadensersatz an einen Deutschen zahlen. Das Gericht der Europäischen Union bejahte den geltend gemachten Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens. Der Betroffene könne sich nicht sicher sein, wie seine personenbezogenen Daten, vor allem seine IP-Adresse, verarbeitet werden. Den übrigen Klageanträgen wurde nicht stattgegeben.

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19. Juli 2024 Top-Urteil

Die Verantwortlichkeit von Google für Suchergebnisse

DSGVO Symbol EU
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2024, Az.: 15 U 60/23

Das OLG Köln stellte in seinem Urteil fest, dass die Google Ireland Limited, die in Deutschland die Betreiberin der Google-Suchmaschine ist, für die angezeigten Ergebnisse verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Gericht in der Anzeige personenbezogener Daten bereits eine Verarbeitung dieser Daten, woraus sich die Verantwortlichkeit nach dem Art. 4 Nr. 7 DSGVO ergibt. Auch ist ein Verweis der Verantwortlichkeit auf die amerikanische Muttergesellschaft Google LLC in der Datenschutzerklärung nicht möglich, da die Verantwortlichkeit aus den tatsächlichen Umständen folgt. Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen die Google Ireland Limited über die Anzeige unwahrer personenbezogener Daten aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO.

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06. Mai 2024

EuGH erweitert die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung

Urteil des EuGH vom 30.04.2024, Az.: C-470/21

In einem Urteil betreffend die Vorlagefragen des französischen Staatsrats (Conseil d’État) nach der Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsspeicherung mit dem Unionsrecht hat sich der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung entfernt. Bisher wurde durch den Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei. Zunächst wurde in dem neuen Urteil und der dazugehörigen Pressemitteilung klargestellt, dass es sich bei der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig um einen schweren Grundrechtseingriff handeln würde. Damit stellt dieses Urteil einen klaren Kontrast zur Rechtsprechung des EuGH der letzten Jahre dar, wonach eben jene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten klar abgelehnt wurde. Außerdem konkretisiert das Gericht in diesem Plenumsurteil die Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung: Diese sei zulässig, wenn mit der nationalen Regelung eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem um einen Ausschluss der Möglichkeit, dass durch die Daten Rückschlüsse auf das Privatleben der betroffenen Personen gezogen werden können. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass das Unionsrecht einer Regelung nicht entgegensteht, durch welche es den nationalen Behörden erlaubt ist, mit Hilfe der Zuordnung der Identitätsdaten zu einer IP-Adresse eine Identifikation von Personen vorzunehmen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Zuletzt wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer Einstufung des dadurch erfolgenden Grundrechtseingriffs als schwerwiegend eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erfolgen muss.

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15. April 2024 Top-Urteil

Kein immaterieller Schaden wegen bloßem ungutem Gefühl

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des EuGH vom 25.01.2024, Az.: C-687/21

Der EuGH hat in seinem Urteil die Vorlagefragen des Amtsgerichts Hagen u.a. nach immateriellem Schadensersatz bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 beantwortet. Der Kläger hatte vor dem Amtsgericht geltend gemacht, da er einen immateriellen Schaden erlitten hätte, da ein Mitarbeiter von Saturn seine personenbezogenen Daten durch versehentliche Übergabe einem unbefugten Dritten zur Verfügung stellte und er dadurch befürchtete, dass diese Daten kopiert wurden und in Zukunft weitergegeben oder missbraucht werden könnten. Diese Annahme wies der EuGH zurück, da es vorliegend nicht ausreichend sei, dass der Mitarbeiter von Saturn das Dokument mit den Daten irrtümlich an einen unbefugten Dritten weitergegeben hatte, wenn nicht erwiesen ist, dass dieser Kenntnis von den Daten genommen hat. Der EuGH konkretisierte zudem auch, dass die Person, die Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO verlangt, nicht nur den Verstoß nach der DSGVO nachweisen muss, sondern auch, dass ihr dadurch ein materieller bzw. immaterieller Schaden entstanden ist. Außerdem beantwortete der EuGH weitere Vorlagefragen des AG Hagen in diesem Zusammenhang. So hat der Schadensersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO, insbesondere im Fall des immateriellen Schadens, eine Ausgleichsfunktion und keine Straffunktion. Der Schwere des begangenen Verstoßes durch einen Verantwortlichen würde im Rahmen dieses Schadensersatzanspruchs berücksichtigt.

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04. Dezember 2023

Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

Stethoskop liegt auf Blatt mit Patientendaten
Urteil des EuGH vom 26.10.2023, Az.: 8 C 204/19

Aus der DSGVO ergibt sich das Recht für Patienten eine Kopie ihrer Patientenakte grundsätzlich unentgeltlich zu erhalten. Ein Entgelt könne nur verlangt werden, wenn bereits eine erste Kopie unentgeltlich an den Patienten ausgegeben wurde. Ein Antrag des Patienten an den betreffenden Arzt muss dabei nicht begründet werden. Weiterhin hat der Patient ein Recht darauf eine vollständige Kopie der Patientenakte zu erhalten, mit allen Dokumenten, die zum Verständnis der in der Akte enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich sind.

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02. November 2023 Top-Urteil

Löschung von mehrdeutigen Social-Media-Posts

Laptop, auf dem getippt wird; Interaktionskästchen von Social Media (Likes, Kommentare etc.) sind zu sehen
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.08.2023, Az.: 11 O 6693/21

Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Löschung eines Nutzer-Beitrags auf einer Social-Media-Plattform durch den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards, da der Beitrag Hassrede enthalten haben soll, kommt es bei mehrdeutigen Posts auf die für den Nutzer günstigere Auslegung an. Ein Anspruch auf Berichtigung der von der Social-Media-Plattform gespeicherten Daten über die Löschung bzw. Sperrung eines Accounts gemäß Art. 16 DSGVO besteht nicht, weil es sich dabei nicht um unrichtige personenbezogene Daten in diesem Sinne handelt.

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27. Januar 2023

Recht auf Auskunft über Empfänger von personenbezogenen Daten

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 12.01.2023, Az.: C‑154/21

Der Oberste Gerichtshof in Österreich richtete sich an den EuGH mit der Frage, inwieweit die DSGVO es den für Datenverarbeitung Verantwortlichen freistellt, die Empfänger von personenbezogenen Daten der betroffenen Person mitzuteilen. Der EuGH stellte klar, dass der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen ist, denn dieses Auskunftsrecht (Art. 15 Abs 1 Buchst. c DSGVO) ist erforderlich, um weitere Rechte aus der DSGVO ausüben zu können (Recht auf Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, usw.). Dieses Auskunftsrecht ist aber einzuschränken, wenn es (noch) nicht möglich ist die Empfänger zu identifizieren, dann reicht die Angabe der Kategorie der Empfänger. Diese Einschränkung gilt auch, wenn der Verantwortliche nachweisen kann, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv sei.

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30. Dezember 2022 Top-Urteil

Pflicht für Suchmaschinen zur Löschung von nachweislich falschen Inhalten

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des EuGH vom 08.12.2022, Az.: C‑460/20

Die DSGVO sieht vor, dass ein Recht auf Löschung ausgeschlossen ist, wenn andere Grundrechte überwiegen, sowie das Recht auf freie Information, weshalb grundsätzlich eine Abwägung vorzunehmen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten überwiegt aber in jedem Fall, wenn es sich um falsche Tatsachen handelt. Den Nachweis für die Unrichtigkeit des Inhalts muss die betroffene Person erbringen. Eine gerichtliche Entscheidung, die dies feststellt, ist als Nachweis nicht erforderlich. Die Anzeige von Vorschaubildern, die die betroffene Person zeigen, stellt einen besonders starken Eingriff in das Recht auf den Schutz des Privatlebens. Es ist auch hier eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei der Kontext der Veröffentlichung bei der Bewertung des Informationswertes unberücksichtigt bleiben soll.

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13. Mai 2022

Auskunftsanspruch kann sich auch auf Hinweisgeber erstrecken

Das Wort Datenschutz wird fett in einem Text dargestellt
Urteil des BGH vom 22.02.2022, Az.: VI ZR 14/21

Als sich jemand über einen Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus bei der Vermieterin beschwert hatte, verlangte der Mieter gestützt auf Art. 15 Abs. 1 DS-GVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Beschwerde verarbeitet wurden. Darunter verlangte er außerdem Auskunft darüber, welcher der Mitbewohner sich über ihn beschwert habe. Das Auskunftsrecht gilt jedoch nicht unbeschränkt und kann u.a. durch Rechte und Freiheiten anderer Personen, in diesem Fall des Hinweisgebers, eingeschränkt sein. Wessen Rechte überwiegen kommt maßgeblich darauf an, ob die getroffenen Behauptungen wahr sind oder nicht. Sollten diese unrichtig gewesen sein, hätte die betroffene Person, hier der Mieter, ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer der Hinweisgeber war, um „die Fehler an der Wurzel“ angehen zu können.

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