Inhalte mit dem Schlagwort „personenbezogene Daten“

09. Dezember 2019

Einige Funktionen eines Ärztebewertungsportals unzulässig

Arzt Bewertung
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 89/19

Ein Arztbewertungsportal fällt nicht mehr in die Rolle des neutralen Informationsmittlers, sobald den an die Plattform zahlenden Ärzte verdeckte Vorteile gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn Basiskunden auf dem Portal als Werbeplattform für Premiumkunden benutzt werden, beispielsweise durch einen Verweis auf weitere Ärzte auf dem Profil eines Basiskunden oder die unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden. Derartige Funktionen eines Bewertungsportals sind unzulässig. Hingegen ist es nicht unzulässig, dass Premiumkunden ihr Profil in größerem Umfang als Basiskunden ausgestalten können.

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07. Oktober 2019

Unzulässige Nutzungsbedingungen in Datenschutzerklärung

Nutzungsbedingungen auf Tastatur von Computer
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 13 U 168/13

Bietet jemand im Internet sowohl kostenlose, als auch entgeltliche Dienstleistungen an, und gelten die Nutzungsbedingungen für beide Varianten gleichermaßen, müssen die kompletten Bedingungen einer Überprüfung am Maßstab der auf entgeltliche Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen standhalten. Außerdem hat das KG Berlin entschieden, dass Klauseln, die zur sofortigen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen, unzulässig sind. Ebenso Bestimmungen, nach denen eine willkürliche, unbestimmte und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen möglich ist.

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01. Oktober 2019 Top-Urteil

EuGH: Kein weltweites Recht auf Vergessenwerden

Suche mit Finger
Urteil des EuGH vom 24.09.2019 (Az.: C-507-17)

2014 hat der Europäische Gerichtshof bereits mit einem Grundsatzurteil ein Recht auf Vergessenwerden eingeführt im Internet eingeführt.

Dazu entschied der EuGH nun, dass Suchmaschinenbetreiber, Links zu bestimmten Informationen, die bei einer Suche nach einem bestimmten Namen auftauchen, nicht weltweit aus ihrer Ergebnisliste löschen müssen. Allerdings sollen die Ergebnisse in allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden, da durch die Tätigkeit einer Suchmaschine die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten erheblich beeinträchtigt werden können.

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18. September 2019

Eilantrag unzulässig – Speicherung von Fluggastdaten gerechtfertigt

Fotolia_238735832: Flugzeug startet von der Startebahn eines Flughafens
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Wiesbaden vom 23.08.2019, Az.: 6 L 807/19.WI

Nach dem deutschen Fluggastdatengesetz ist das Bundeskriminalamt verpflichtet die Fluggastdaten von Passagieren zu speichern. Dadurch sollen terroristische Straftaten und schwere Kriminalität verhindert werden. Der Antrag auf Unterlassung der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten ist mitunter unzulässig, wenn kein Rechtsschutzinteresse vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Passagier die Fluggastdatenspeicherung bei vorherigen Flügen widerspruchslos hingenommen hat.

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05. August 2019

Kein Auskunftsanspruch, wenn keine Anhaltspunkte, dass Informationen unvollständig

Austausch von Dokumenten
Urteil des LG Köln vom 18.03.2019, Az.: 26 O 15/18

Laut LG Köln ist ein Feststellungsinteresse als besondere Ausgestaltung des Rechtsschutzbedürfnisses dann gegeben, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht gegeben. Außerdem verneinte das Gericht das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 I DSGVO wegen fehlender Anhaltspunkte bezüglich der Unvollständigkeit der Auskunft. Ein solcher Anspruch würde bei Vorliegen der Voraussetzungen die Auskunft über verarbeitete, die Person betreffende personenbezogene Daten sowie weitere Informationen beinhalten. Dies bezieht sich auch auf Verarbeitungszwecke, Datenempfänger und die geplante Dauer der Speicherung.

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30. Juli 2019 Top-Urteil

Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Einbindung von „Gefällt mir“-Button auf Webseite

Fotolia_Leuchtend blauer Gefällt-mir-Button vor Wand
Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-40/17

Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden erlaubt, zur Wahrung von Verbraucherinteressen mutmaßliche Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verklagen, nicht entgegenstehen. Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Plugin – hier der „Gefällt mir“-Button von Facebook – in seine Webseite mit ein, das den Browser des Besuchers veranlasst, Inhalte des Plugin-Anbieters anzufordern und personenbezogene Daten zu übermitteln, ist der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung der Daten mitverantwortlich. Ein solcher Vorgang kann durch berechtigte Interessen von Betreiber und Anbieter gerechtfertigt werden. Außerdem trifft den Webseitenbetreiber eine Informationspflicht, diese bezieht sich aber nur auf die Vorgänge, bei denen der Betreiber tatsächlich über Zwecke und Mittel entscheidet.

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29. Juli 2019

Anspruch auf Vergessenwerden im Internet?

Suchmaschine an Laptop
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 2-03 O 315/17

Suchmaschinen wie Google sind gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse, welche personenbezogene Daten einer Person enthalten, und die dazugehörigen URLs nicht anzuzeigen bzw. nicht auf diese zu verlinken, wenn dadurch Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die betroffene Person mit der Begehung von Straftaten in der Vergangenheit in den Medien in Verbindung gebracht wurde. Entscheidend ist hierbei das Resozialisierungsinteresse der betroffenen Person und der Zeitablauf zwischen der medialen Berichterstattung und der Gegenwart.

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26. Juli 2019

Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Schloss mit Schriftzug DSGVO auf einer Europaflagge
Urteil des OVG Lüneburg vom 20.06.2019, Az.: 11 LC 121/17

Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO steht nur derjenigen Person zu, auf die sich die gespeicherten Daten beziehen. Auch ein Insolvenzverwalter könne diesen Anspruch nicht im Namen des Insolvenzschuldners gegenüber dem Finanzamt geltend machen, da der Anspruch ein höchstpersönliches Recht des Betroffenen sei und gerade als solcher nicht der Zwangsvollstreckung unterliege, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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12. April 2019

Vorlagefrage an den EuGH zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenübermittlung von Facebook an Betreiber kostenloser Online-Spiele

Smartphone ist durch Social Media vernetzt
Pressemitteilung Nr. 46/2019 des BGH zum Beschluss vom 11.04.2019, Az.: I ZR 186/17

Der BGH hat ein Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht durch die Datenübermittlung an die Betreiber von kostenlosen Online-Spielen ausgesetzt und dem EuGH diesbezüglich eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die den Nutzern erteilten Hinweise zu Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten sind nach Ansicht des Klägers unzureichend im Sinne des Datenschutzrechts. Der BGH fragt diesbezüglich nun beim EuGH an, ob Regelungen in Art. 22 bis 24 der EU-Datenschutz-Richtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die - wie § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - gemeinnützigen Verbänden zur Wahrung der Interessen der Verbraucher die Befugnis einräumt, im Falle einer Verletzung von Datenschutzvorschriften gegen den Verletzter vorzugehen.

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10. Januar 2019 Top-Urteil

Airbnb Ireland muss Vermieterdaten herausgeben

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Pressemitteilung zum Urteil des VG München vom 13.12.2018, Az.: M 9 K 18 4553

Airbnb Ireland muss künftig der Stadt München die Daten zu Ferienwohnungen offenlegen, welche eine bestimmte Mietdauer im Jahr überschreiten. Eine Vermietung von privaten Wohnräumen ohne Genehmigung ist nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht nur acht Wochen im Jahr erlaubt. Wird diese Zeitspanne überschritten, so bedarf es aufgrund der Fremdbeherbergung einer Genehmigung. Trotz des Firmensitzes in Irland hat sich Airbnb, aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet, an nationales Recht zu halten. Als Vermittlerin der Wohnungen ist das Unternehmen nun verpflichtet, die Daten herauszugeben, um die Überwachung der Zweckentfremdung sicherzustellen. Die Herausgabe der personenbezogenen Daten stoßen auf keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

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