Inhalte mit dem Schlagwort „personenbezogene Daten“

22. Juli 2015

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch kann nationales Bankgeheimnis lockern

Schlüsselloch, durch das man Geld sieht
Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Az.: C-580/13

Eine nationale Rechtsvorschrift, die es einem Bankinstitut im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums bedingungslos gestattet, unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft nach Art. 8 I lit. c) der Richtlinie 2004/48/EG zu verweigern, steht dieser Richtlinie entgegen, da sie zugunsten des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten unangemessen in das Grundrecht des geistigen Eigentums und das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf eingreift.

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15. Juli 2015

Unzulässige Videoüberwachung von Ferienwohnungen

Achtung: Videoüberwachung, Schild an einem Mast
Urteil des VG Schwerin vom 18.06.2015, Az.: 6 B 1637/15 SN

Videoaufzeichnungen von öffentlich zugänglichen Bereichen im Umfeld von Ferienwohnungen und deren Zugänglichmachung über das Internet zu Werbe- und Informationszwecken potentieller Gäste stehen in Widerspruch zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind somit unzulässig. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Erhebung personenbezogener oder zumindest personenbeziehbarer Daten als unvermeidbare Nebenfolge der Aufzeichnung der näheren Umgebung ungewollt oder gar unerwünscht ist. Eine Videoüberwachung ist insbesondere dann zulässig, wenn sie durch berechtigte Interessen gerechtfertigt ist, die vorliegend jedoch nicht ersichtlich sind. Eine Videoüberwachung scheitert jedenfalls daran, dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der beobachteten Personen vorliegt und dieses als schutzwürdiges Interesse überwiegt.

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10. Juli 2015

Akteneinsichtsrecht in dienstbezogene E-Mail

grauer Aktenschrank mit einem geöffneten Fach
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2015, Az.: 1 B 1260/14

Streitgegenständlich ist eine E-Mail, in der beispielhaft gravierende Auffälligkeiten in der dienstlichen Arbeitsweise einer Beamtin dargestellt sind. Diese wurde von ihrer Vorgesetzten an das Personalreferat geschickt. Der Beamtin steht ein Anspruch auf Einsicht in die E-Mail zu. Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Anspruch aus § 110 Abs. 1, 2 BBG ergibt weil es sich bei der E-Mail materiell um einen Bestandteil der Personalakte der Beamtin handelt. Auf alle Fälle folgt dieser Anspruch aus § 110 Abs. 4 Satz 1 BBG, wonach der Beamtin ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten als die sie betreffende Personalakte zusteht.

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10. Juli 2015

Kein Anspruch auf Herausgabe der Durchwahlnummern aller Richter

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 06.05.2015, Az.: 8 A 1943/13

Ein Anspruch auf Zugänglichmachung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts Aachen, soweit die Durchwahlnummern von Richterinnen und Richtern betroffen sind, besteht für einen Anwalt nicht. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es reicht die Möglichkeit, die Richter über die jeweilige Service-Einheit bzw. deren Sekretariat zu erreichen, wohingegen die Herausgabe der Durchwahlnummern der Richter die Effektivität der richterlichen Arbeit und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtung gefährden könnte.

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05. Juni 2015

Beweissicherung im Strafverfahren durch Dashcam-Aufzeichnung

Dashcam
Urteil des AG Nienburg vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Fertigt ein Zeuge zum Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren eine Dashcam-Aufzeichnung an, so steht dem weder ein Beweiserhebungs-, noch ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Das Interesse des Zeugen am Nachweis der Haftung begründenden Umstände überwiegt das Interesse des Angeklagten am Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zeuge auch Verletzter der aufgezeichneten Straftat sein könnte und nicht der Angeklagte selbst, sondern lediglich sein Fahrzeug abgebildet ist.

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27. Januar 2015

Patient hat keinen Anspruch auf Privatanschrift eines angestellten Arztes

Frau in Arztkittel hält sich die Hände vor das Gesicht.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.01.2015, Az.: VI ZR 137/14

Ein Patient hat gegen den Klinikträger keinen Anspruch auf Preisgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes. So besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die den Patienten betreffenden Krankenunterlagen, sowie auf Mitteilung des Namen des ihn behandelnden Arztes. Die vom Arbeitgeber für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten dürfen jedoch nicht an Dritte weitergeleitet werden. Dies bedarf vielmehr der Einwilligung des Betroffenen oder der besonderen Gestattung durch eine Rechtsvorschrift.

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19. September 2014 Top-Urteil

Keine Haftung der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße von Facebook

Lupe über einen Text zum Thema "Datenschutz".
Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein zum Urteil vom 04.09.2014, Az.: 4 LB 20/13

Die Betreiber einer Facebook-Fanpage haften nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern dieser Seite, die allein von Facebook vorgenommen wird. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Betreiber daher nicht zur Deaktivierung der Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße, wie einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen, verpflichten.

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03. September 2014

Löschung von E-Mail-Dateien eines früheren Ministerpräsidenten

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014, Az.: 1 S 1352/13

Es besteht ein Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien des Outlook-Postfaches und sämtlicher Kopien dieser Dateien eines ehemaligen Ministerpräsidenten, wenn es sich um personenbezogene Daten und Daten zur Erfüllung von Aufgaben handelt, die nicht mehr erforderlich sind.

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20. August 2014

Kein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in einer Datenbank der BaFin

Pressemitteilung des VG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 15.08.2015, Az.: 7 K 4000/13 F

Die Speicherung personenbezogener Daten (u.a. Name, Tag und Ort der Geburt und berufliche Funktion) von Bankkaufleuten in einer Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ist rechtmäßig. Die der Datenspeicherung zugrunde liegende gesetzliche Regelung des § 34 d WpHG steht mit der Verfassung in Einklang. Außerdem stellt die Speicherung dieser Daten keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, da den Mitarbeitern nach der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung von vornherein bekannt ist, dass personenbezogene Daten gespeichert werden.

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