Inhalte mit dem Schlagwort „personenbezogene Daten“

15. März 2016

„Gefällt Mir“-Button von Facebook auf Unternehmenswebseite ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Facebook-Symbol Like, Daumen nach oben
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15

Die Verwendung des sogenannten "Like-Buttons auf einer unternehmerischen Webseite ist wettbewerbswidrig und stellt ein Verstoß im Sinne des § 3a UWG i.V.m. § 13 TMG dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich über die Erhebung der Daten und die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs aufgeklärt wurde und diesbezüglich keine Einwilligung erteilt hat. Dem steht es nicht entgegen, wenn der Betreiber der Webseite die Daten lediglich an Facebook weiterleitet und nicht zu eigenen Zwecken verarbeitet.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

Ein Finger drückt auf eine blaue Taste einer schwarzen Tastatur mit der Aufschrift "User Forum".
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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19. Januar 2016 Top-Urteil

Zwischen USA und EU geschlossenes Safe-Harbor-Abkommen ungültig

Ein Schiff sinkt
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

1. Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine aufgrund dieser Bestimmung ergangene Entscheidung wie die Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46 über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, in der die Europäische Kommission feststellt, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, eine Kontrollstelle eines Mitgliedstaats im Sinne von Art. 28 der Richtlinie in geänderter Fassung nicht daran hindert, die Eingabe einer Person zu prüfen, die sich auf den Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedstaat in dieses Drittland übermittelt wurden, bezieht, wenn diese Person geltend macht, dass das Recht und die Praxis dieses Landes kein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.

2. Die Entscheidung 2000/520 ist ungültig.

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10. November 2015

Zur Anwendung nationalen Datenschutzrechts auf eine ausländische Gesellschaft

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-230/14

Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46 ist dahingehend auszulegen, dass es der Kontrollstelle eines Mitgliedstaats erlaubt ist, auf eine Verarbeitung personenbezogener Daten nationales Datenschutzrecht anzuwenden, selbst wenn die Gesellschaft, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen ist. Dies gilt, soweit der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet der Kontrollstelle eine effektive und tatsächliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung ausübt.

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10. November 2015

Datenübermittlung zwischen Behörden löst Informationspflichten aus

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 01.10.2015, Az.: C-201/14

Die Art. 10, 11 und 13 der Richtlinie 95/46/EG sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Maßnahme entgegenstehen, die die Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats an eine andere Verwaltungsbehörde und die anschließende Verarbeitung der Daten erlaubt, ohne dass die betroffenen Personen von der Übermittlung und der Verarbeitung unterrichtet wurden. Die Ausnahmeregelung des Art. 13 der Richtlinie 95/46 setzt voraus, dass eine solche Beschränkung zur Wahrung wichtiger wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen notwendig ist und durch Rechtsvorschriften vorgenommen wird.

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06. Oktober 2015 Top-Urteil

EuGH erklärt Safe-Harbor-Regelung für ungültig

Ortsschild das anzeigt das hier die Privatsphäre endet und jetzt Facebook beginnt
Pressemitteilung Nr. 117/15 zum Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

Daten von europäischen Facebook-Nutzern, die das soziale Netzwerk von Europa auf Server in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt, sind nicht sicher. Die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten (sog. „Safe Harbor“ Abkommen) gewährleisten, ist ungültig.

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28. September 2015

Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus abgewiesen

blaues E-Mail Löschungssymbol auf weißem Hintergrund
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.10.2014, Az.: 10 S 2043/14

Ein Bürger hat mangels eines, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegenden, öffentlichen Interesses an einer Veröffentlichung keinen Anspruch darauf, dass Sicherungskopien von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus nicht gelöscht werden.

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22. Juli 2015

Markenrechtlicher Auskunftsanspruch kann nationales Bankgeheimnis lockern

Schlüsselloch, durch das man Geld sieht
Urteil des EuGH vom 16.07.2015, Az.: C-580/13

Eine nationale Rechtsvorschrift, die es einem Bankinstitut im Falle einer Verletzung geistigen Eigentums bedingungslos gestattet, unter Berufung auf das Bankgeheimnis eine Auskunft nach Art. 8 I lit. c) der Richtlinie 2004/48/EG zu verweigern, steht dieser Richtlinie entgegen, da sie zugunsten des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten unangemessen in das Grundrecht des geistigen Eigentums und das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf eingreift.

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15. Juli 2015

Unzulässige Videoüberwachung von Ferienwohnungen

Achtung: Videoüberwachung, Schild an einem Mast
Urteil des VG Schwerin vom 18.06.2015, Az.: 6 B 1637/15 SN

Videoaufzeichnungen von öffentlich zugänglichen Bereichen im Umfeld von Ferienwohnungen und deren Zugänglichmachung über das Internet zu Werbe- und Informationszwecken potentieller Gäste stehen in Widerspruch zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sind somit unzulässig. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Erhebung personenbezogener oder zumindest personenbeziehbarer Daten als unvermeidbare Nebenfolge der Aufzeichnung der näheren Umgebung ungewollt oder gar unerwünscht ist. Eine Videoüberwachung ist insbesondere dann zulässig, wenn sie durch berechtigte Interessen gerechtfertigt ist, die vorliegend jedoch nicht ersichtlich sind. Eine Videoüberwachung scheitert jedenfalls daran, dass ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der beobachteten Personen vorliegt und dieses als schutzwürdiges Interesse überwiegt.

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10. Juli 2015

Akteneinsichtsrecht in dienstbezogene E-Mail

grauer Aktenschrank mit einem geöffneten Fach
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2015, Az.: 1 B 1260/14

Streitgegenständlich ist eine E-Mail, in der beispielhaft gravierende Auffälligkeiten in der dienstlichen Arbeitsweise einer Beamtin dargestellt sind. Diese wurde von ihrer Vorgesetzten an das Personalreferat geschickt. Der Beamtin steht ein Anspruch auf Einsicht in die E-Mail zu. Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Anspruch aus § 110 Abs. 1, 2 BBG ergibt weil es sich bei der E-Mail materiell um einen Bestandteil der Personalakte der Beamtin handelt. Auf alle Fälle folgt dieser Anspruch aus § 110 Abs. 4 Satz 1 BBG, wonach der Beamtin ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten als die sie betreffende Personalakte zusteht.

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