10-facher Lizenzschaden ist als Streitwert bei Fotoklau in privater eBay-Auktion angemessen
Werden Fotos zum Zwecke privater eBay-Auktionen ohne Zustimmung des Urhebers verwendet, so bemisst sich der Streitwert des Unterlassungsanspruchs anhand des ihm drohenden Lizenzschadens. Dies ist insbesondere angemessen angesichts des wirtschaftlichen Interesses des Urhebers, weitere Verstöße gegen sein geistiges Eigentum abzuwehren, sowie daraus resultierende Vermögenspositionen zu verteidigen. Um dem personenbezogenen Schutz des Urhebers gerecht zu werden, ist in diesem Fall eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes nicht ausreichend, vielmehr wird der Lizenzschaden mit dem Faktor zehn multipliziert. Nicht ausschlaggebend für die Festlegung des Streitwerts sind hingegen generalpräventive Überlegungen, wie die Abschreckung von Nachahmern.