Verkauf von Pkw: dauerhafter Hinweis auf CO2-Emissionen
Bietet ein Händler neue Personenkraftwagen zum Verkauf an, so ist er verpflichtet, sowohl auf den Kraftstoffverbrauch als auch auf CO2-Emissionen des Fahrzeugs hinzuweisen. Dabei genügt es nicht, einmalig einen solchen Hinweis anzubringen, sondern es muss sichergestellt werden, dass das Hinweisblatt auch an seinem Platz verbleibt und damit jederzeit vom Käufer eingesehen werden kann. Es ist jedoch nicht ausreichend, dass der Hinweis im Innenraum des Fahrzeugs ausliegt.