Pflichten eines Anschlussinhabers nach erfolgter Abmahnung
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, wenn mehrere Personen diesen Anschluss nutzen und ebenfalls als Täter in Frage kommen. Nach Erhalt einer ersten Mahnung unterliegt ihm jedoch eine Prüf-, Kontroll- und Hinweispflicht gegenüber den anderen Personen. Hierbei genügt es, dass der Anschlussinhaber die Geräte der anderen Personen kontrolliert und sie dazu auffordert, etwaige urheberrechtsverletzende Handlungen zu unterlassen. Eine Sperrung des Internetzuganges ist jedoch nicht notwendig.