Inhalte mit dem Schlagwort „pharmazeutisches Produkt“

30. März 2010

Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 14.05.2009, Az.: 31 O 374/06 Ein pharmazeutisches Produkt, das aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Erst mit erfolgter Zulassung durch das Bundesinstitut darf für das Präparat geworben werden. Fehlt diese Zulassung, ist die Bewerbung des Produkts wettbewerbswidrig.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a