Inhalte mit dem Schlagwort „Phishing“

29. September 2011 Top-Urteil

Bank muss 6.000,00 EUR wegen eines Phishing-Angriffs zurückzahlen

EIne Hand im schwarzen Handschuh greift aus einem Laptop die auf dem Tisch befindliche Geldbörse.
Urteil des LG Landshut vom 14.07.2011, Az.: 24 O 1129/11

Kann einem Online-Banking-Nutzer hinsichtlich der Erkennbarkeit eines Phishing-Angriffes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, so ist die Bank diesem zum Ersatz verpflichtet, § 675u S.1 BGB. Grobe Fahrlässigkeit kann etwa durch die Verwendung eines aktuellen Antivirenprogramms/Firewall, aufgrund nur rudimentärer Computerkenntnisse, durch täuschend echte Einspielung des Trojaners in den Anwendungsablauf oder unpräzise Warnhinweise seitens des Finanzdienstleisters entfallen.

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31. März 2023

Ansprüche gegen die Social Media Plattform bei sog. Scraping-Angriffe

Lupe vergrößert das Wort Datenschutz
Urteil des LG Memmingen vom 09.03.2023, Az.: 35 0 1036/22

Gelangen öffentlich zugängliche Nutzerdaten einer Social Media Plattform durch unzulässige "Scraping-Angriffe" an Dritte, so bestehen laut Landgericht Memmingen keine Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung gegen die Social Media Plattform. Bei dem vorliegendem "Scraping-Angriff" konnten Dritte (sog. Scraper) mittels öffentlich einsehbarer Telefonnummern der Benutzern, Daten in großem Umfang sammeln. Es mangele dabei insbesondere an einem Verstoß der Social Media Plattform gegen die Transparenzpflicht. Ein solcher Verstoß sei in Anbetracht der Freiwilligkeit der Veröffentlichung durch den Kläger nicht gegeben. Die entsprechenden Fakten müssten dem Nutzer wegen der zu bestätigenden Datenverwendungsrichtlinie bei Registrierung auch bekannt gewesen sein. An einem vom Kläger zusätzlich vorgebrachten Vorwurf, er habe durch das "Scraping" vermehrt Phishing E-Mails erhalten, fehle es bereits an der erforderlichen Kausalität.

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11. Februar 2019 Kommentar

Phishing-Website unter Haribo-Domain

Gummibärchen vor weißem Hintergrund
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 07.01.2019, WIPO Case No. D2018-2614

Jeder Inhaber einer bekannten Marke muss damit rechnen, dass sein guter Name missbraucht wird, um daraus Profit zu schlagen. Und wieder einmal nutzten Betrüger eine markenverletzende Domain als Vehikel für ihre Masche. Für den Verbraucher ist es dank professioneller Aufmachung der besagten Website oftmals nahezu unmöglich, eine Fake-Seite von der echten zu unterscheiden. Doch der Verletzte, die Haribo GmbH & Co. KG, bekam nun schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit vor dem WIPO Recht: Die Domain haribo-de.net verletzt die Marke „HARIBO“.

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08. Oktober 2014

Sorgfaltspflichten bei Überweisungen mittels smsTAN-Verfahren

Urteil des LG Köln vom 26.08.2014, Az.: 3 O 390/13

Bankkunden müssen bei der Verwendung von Online-Banking mittels smsTAN-Verfahren die auf das Mobiltelefon vor Bestätigung der Überweisung angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten sorgfältig überprüfen. Das Unterlassen stellt einen groben Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten dar. Für fehlerhafte Überweisungen, die auf ein Unterlassen der Prüfung zurückzuführen sind, scheidet eine Ausgleichspflicht der Bank gem. § 675 u BGB aus.

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15. Mai 2012

Haftung für Pharming

Urteil des BGH vom 24.04.2012, Az.: XI ZR 96/11 Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.
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03. November 2011

Weiterleitung von Phishing-Geldern

Urteil des LG Itzehoe vom 04.11.2010, Az.: 7 O 16/10

Wer Phishing-Gelder weiterleitet macht sich gegenüber dem Geschädigten schadensersatzpflichtig. Voraussetzung hierfür ist ein Verschulden. Das ist zu verneinen, wenn vieles dafür spricht, dass der Betroffene naiv aber gutgläubig ein vermeintlich ordnungsgemäßes Geschäft gefördert hat.
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25. November 2009

Kohärenz von Phishing und ungerechtfertigter Bereicherung

Urteil des KG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 8 U 26/09

Wird beispielsweise ein Geldbetrag, der mit Hilfe von Online-Banking durch Phishing erlangt wurde, auf das Konto eines unwissenden Dritten überwiesen, muss der Dritte das Erlangte nach den Regeln der ungerechtferitgen Bereichung, §§ 812 ff. BGB, an die Bank des Geschädigten herausgeben. Ist der Dritte aber gem. § 818 Abs.3 BGB entreichert und hat keinen Vermögensvorteil mehr, hat das Kreditinsititut keinen Anspruch auf Rückzahlung. Allerdings gibt es zu den zivilrechtlichen Folgen des Phishings bislang nur wenig obergerichtliche und keine höchsrichterliche Rechtsprechung, obwohl dieses Problem des Öfteren auftritt.
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