Inhalte mit dem Schlagwort „PKW“

25. März 2015 Top-Urteil

Fehlender Aschenbecher: Autohändler muss Pkw zurücknehmen

Frau raucht während dem Autofahren
Pressemitteilung des OLG Oldenburg zum Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14

Bei einer Pkw-Neubestellung vereinbarte Ausstattungsmerkmale, die bei Auslieferung des Pkw allerdings fehlen, sind als Sachmangel zu beurteilen. Der Händler muss im Rahmen des Gewährleistungsrechts diesen Mangel beheben. Ist eine Nachrüstung der Ausstattung allerdings nicht möglich und handelt es sich hierbei um einen erheblichen Mangel, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das Fehlen eines Aschenbechers in einem Auto im Wert von 135.000 € nicht mehr als Bagatelle und verpflichteten das Autohaus zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich der bereits erfolgten Nutzung von 44.000 km.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
16. Januar 2023

Fotos von Falschparkern zulässig

Urteil des VG Ansbach vom 02.11.2022, Az.: AN 14 K 22.00468

Macht eine Privatperson Fotos von falsch parkenden PKW und leitet diese an die Polizei weiter, so ist dies rechtens und verstößt nicht gegen die Rechte des Fahrzeughalters. Dies gilt nur, solange keine weiteren sensiblen Informationen über potenzielle andere (nicht falsch parkende) Fahrzeuge aus dem Bild ersichtlich werden. Das geht aus einer Entscheidung des VG Ansbach hervor.

Weiterlesen
22. November 2021

Energieverbrauch muss bei Internetwerbung von PKWs gekennzeichnet sein

Energiekennzeichnung Auto
Urteil des LG München vom 11.11.2021, Az.: 17 HK O 1346/21

Das Landgericht München entscheidet in einem aktuellen Urteil, dass ein Nichtaufführen von Kraftstoffverbrauch und CO²-Bilanz bei Internetwerbung für den Autoverleih ein Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) darstellt. Geklagt hat der Umwelt- und Verbraucherschutzband gegen einen Websitebetreiber, der auf seiner Internetseite Autos zum Mieten anbietet. Die Widerklage und der Einspruch der Beklagten, sie würde die Autos lediglich vermieten und nicht leasen, wurden abgewiesen. Die Kraftstoffverbrauchsangaben in Werbeanzeigen dienen dazu, dem Verbraucher einen Vergleich zwischen dem Energieverbrauch unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bieten.

Weiterlesen
11. Februar 2020

Irreführend: Basispreis angeben, Topmodell abbilden

Autos stehen geparkt in einer Reihe nebeneinander
Urteil des LG Köln vom 18.07.2018, Az.: 84 O 31/18

Die Werbung eines Autohauses für einen PKW wurde vom LG Köln als irreführend eingestuft. Zu sehen war das, um Sonderausstattungen ergänzte, Modell eines PKWs. Der zusätzlich genannte Preis bezog sich jedoch auf eine, in der Werbung nicht bildlich dargstellte, Basisausstattung des Modells. Diese Art von Werbung sei, dem Gericht nach, gegenüber Verbrauchern unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 PAngV unzulässig, da lediglich ein Preisbestandteil, nicht jedoch der Gesamtpreis des dargestellten Modells, genannt würde.

Weiterlesen
25. Juli 2017

Formvorgaben bei Informationen gem. § 5 PKW-EnVKV

Energiekennzeichnung Auto
Urteil des LG Bamberg vom 16.05.2017, Az.: 1 HK O 3/17

Wer neue PKWs bewirbt, muss Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die offiziellen CO2-Emissionen des betreffenden Modells machen. Die Informationen müssen sich jedoch nicht unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden. Wenn Finanzierungs- oder andere Werbehinweise nicht hervorgehoben werden, müssen auch die Kraftstoff- und CO2-Angaben nicht hervorgehoben werden.

Weiterlesen
19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

Mann kauft mithilfe eines Tablets ein Fahrzeug
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

Weiterlesen
13. Oktober 2015

Getunter PKW darf Ursprungsbezeichnung behalten

Gelb-Schwarz getuntes Auto vor weißem Hintergrund.
Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 147/13

a) Eine gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG zulässige Angabe liegt vor, wenn ein Fahrzeug (hier: Porsche) nach seinem Inverkehrbringen von einem Tuning-Unternehmen (hier: TECHART) verändert und das veränderte Fahrzeug von diesem sodann unter der Nennung der Marke des Herstellers und der Bezeichnung des Tuning-Unternehmens zum Kauf angeboten wird (hier: "Porsche ... mit TECHART-Umbau"), sofern dem Verkehr durch die Angaben im Kaufangebot deutlich wird, dass mit der ursprünglichen Herstellerbezeichnung lediglich das Fahrzeug in seinem Ursprungszustand gekennzeichnet ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - I ZR 11/04, GRUR 2007, 705 - Aufarbeitung von Fahrzeugkomponenten).

b) Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist zu berücksichtigen, dass den Anbietern von Tuningmaßnahmen im Interesse des freien Waren- und Dienstleistungsverkehr grundsätzlich nicht verwehrt werden kann, im Angebot der von ihnen umgebauten Fahrzeuge die Marke des Herstellers des Fahrzeugs zu nennen, das durch die Tuningmaßnahmen verändert worden ist. Dabei muss den Anbietern ein gewisser Spielraum verbleiben, um ihre Leistungen dem Verbraucher gegenüber angemessen zu präsentieren. Es ist weder erforderlich, dass jegliche Änderungen im Detail angegeben werden, noch muss der Anbieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass die genannte Marke des Herstellers nur die Herkunft des Ursprungsprodukts bezeichnet und der Hersteller mit den Umbauten nichts zu tun hat.

Weiterlesen
25. Februar 2015

Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

schwarze Dashcam
Urteil des LG Heilbronn vom 17.02.1015, Az.: I 3 S 19/14

Aufzeichnungen einer im PKW installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Die Videoaufzeichnungen werden verdeckt und ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt, weiterhin wird eine Vielzahl von Personen für einen nicht eingeschränkten Zeitraum aufgenommen, weshalb eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Ein überwiegendes Interesse des Filmenden an der Beweissicherung besteht angesichts der massiven Grundrechtsverletzung nicht. Außerdem verstößt die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Dashcam gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG.

Weiterlesen
17. September 2014

Mitfahr-Dienst Uber wettbewerbswidrig

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 25.08.2014, Az.: 2-03 O 329/14

Die Vermittlung entgeltlicher Personenbeförderung über Apps an Fahrer ist rechtswidrig, wenn diese Fahrer nicht im Besitz einer offiziellen Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sind. Eine Ausnahme davon gilt nur in den Fällen, in denen das verlangte Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht überschreitet.

Weiterlesen
23. Juli 2014

Umweltangaben bei Printwerbung von Pkw mit Tageszulassung

Urteil des LG Freiburg vom 14.04.2014, Az.: 12 O 72/13

Bei Printwerbung gelten tageszugelassene Pkw als Neu- und nicht als Gebrauchtwagen. Folglich ist eine Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs sowie der CO2-Emissionen erforderlich. Diese Angaben wiederum müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein, was jedoch nur heißt, dass die Angaben nicht kleiner als der Gesamttext abgedruckt werden dürfen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a