Abbilden eines indizierten Videospiels auf eBay ist wettbewerbswidrig
Wer auf eBay ein Videospiel inseriert, das von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften als jugendgefährdendes Medium eingestuft wurde, handelt wettbewerbswidrig. Dabei ist irrelevant, ob in Wahrheit eine nicht indizierte Version des Spiels verkauft werden sollte und lediglich irrtümlicherweise das falsche Spiel-Cover als Verkaufsbild hochgeladen wurde. Denn das Jugendschutzgesetz will bereits präventiv verhindern, dass Minderjährige überhaupt Kenntnis von der Existenz entsprechender Medien erlangen.