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14. August 2023

Einkünfte aus Onlinepokerspielen können auch der Einkommenssteuer unterliegen

Zauber zeigt Kartendeck für Zaubertrick
Urteil des BFH vom 22.02.2023, Az.: X R 8/21

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 22.02.2023 herausgearbeitet, dass Gewinne, die durch das Spielen von Onlinepoker in der Variante Texas Hold 'em als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der Einkommenssteuer unterfallen können. Zu beachten ist dabei, dass die Bewertung gleich einem Sportler erfolgt und darauf abzustellen ist, ob es sich um eine Hobby- bzw. Freizeitaktivität handelt oder ob gewerbliche Aspekte herrschend sind. Damit lehnte der BFH die Revision des Klägers ab, der sich schon erstinstanzlich erfolglos gegen die Steuerbescheide des Finanzamts zu wehren versuchte, da er, entgegen der Auffassung des BFH, davon ausging, dass es sich bei der Pokervariante um Einkünfte aus Glücksspiel handeln würde.

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04. Januar 2012

Poker im Internet

Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 93/10 Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.
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