Inhalte mit dem Schlagwort „Poker-Turnier“

14. August 2023

Einkünfte aus Onlinepokerspielen können auch der Einkommenssteuer unterliegen

Zauber zeigt Kartendeck für Zaubertrick
Urteil des BFH vom 22.02.2023, Az.: X R 8/21

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 22.02.2023 herausgearbeitet, dass Gewinne, die durch das Spielen von Onlinepoker in der Variante Texas Hold 'em als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der Einkommenssteuer unterfallen können. Zu beachten ist dabei, dass die Bewertung gleich einem Sportler erfolgt und darauf abzustellen ist, ob es sich um eine Hobby- bzw. Freizeitaktivität handelt oder ob gewerbliche Aspekte herrschend sind. Damit lehnte der BFH die Revision des Klägers ab, der sich schon erstinstanzlich erfolglos gegen die Steuerbescheide des Finanzamts zu wehren versuchte, da er, entgegen der Auffassung des BFH, davon ausging, dass es sich bei der Pokervariante um Einkünfte aus Glücksspiel handeln würde.

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11. März 2014

Poker-Turnier mit Teilnahmegebühr kein verbotenes Glücksspiel

Pressemitteilung des BVerwG vom 22.01.2014, Az.: 8 C 26.12

Durch die Zahlung einer Teilnahmegebühr bei einem Poker-Turnier wird das Turnier selbst kein verbotenes Glücksspiel, wenn diese Gebühr nicht als Startgeld, welches für die Gewinnchance verlangt wird, sondern ausschließlich der Finanzierung der Veranstaltungskosten dient. Es handelt sich hierbei um ein bloßes Unterhaltungsspiel, bei dem der Gewinner keinen monetären Preis erhält, sondern lediglich einen Pokal und eventuell die unentgeltliche Teilnahme an weiteren Turnieren.

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