Social-Media-Seite gesperrt: Politische Partei hat keinen Anspruch auf Freigabe
Eine politische Partei wollte erreichen, dass ihr Social-Media-Auftritt bis zur Bundestagswahl wieder freigeschaltet wird. Der Antrag auf Freigabe der gesperrten Seite wurde vom Oberlandesgericht jedoch abgelehnt: Die Partei steht in keiner vertraglichen Beziehung mit der Plattform. Eine Vertragsbeziehung besteht lediglich mit der Person, die das Nutzerkonto eingerichtet hat. Diese kann den Anspruch auf Freigabe geltend machen. Auch ist die Vertragsbeziehung nicht auf die politische Partei als Klägerin übergegangen. Der Partei fehle insoweit der Verfügungsanspruch.