Beschluss des BVerfG vom 26.02.2015, Az.: 1 BvR 1036/14
Die Buchstabenkombination „FCK CPS“ als Abkürzung für „Fuck Cops“ auf einem Anstecker oder als Aufdruck auf einem T-Shirt unterfällt nicht dem Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, sondern vielmehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da hierdurch lediglich die pauschale Ablehnung der gesamten Polizei bzw. der Ordnungsmacht des Staates als nicht überschaubare, konkret abzugrenzende Personengruppe zum Ausdruck kommt. Etwas anderes könnte lediglich im Falle einer personalisierten Zuordnung gelten, wie etwa namentlich benannter Polizisten oder der gesamten Polizeikräfte eines örtlichen Polizeikommissariats.
Pressemitteilung Nr. 63/2014 des BVerwG vom 22.10.2014, Az.: 6 C 7.13
Der verdeckte Einsatz von automatisierten Kennzeichenerkennungssystemen in Bayern, die Kfz-Kennzeichen erfassen und mit polizeilichen Fahndungsdateien abgleichen, ist zulässig. Ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt nämlich nur vor, wenn eine tatsächliche Übereinstimmung des erfassten Kennzeichens mit den Fahndungsdateien gegeben ist, da der Vorgang nur in diesem Fall für weitere polizeiliche Maßnahmen gespeichert wird.
Urteil des BVerfG vom 24.04.2013, Az.: 1 BvR 1215/07 1. Die Errichtung der Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die im Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt ist und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsieht, ist in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar.
2. Regelungen, die den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermöglichen, unterliegen hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Beschluss des OVG Niedersachen vom 19.06.2013, Az.: 11 LA 1/13 Besteht der Verdacht, dass von Polizisten bei einem Einsatz ohne deren Einwilligung Nahaufnahmen gemacht wurden, darf die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergreifen.
Urteil des AG Saarbrücken vom 21.04.2011, Az.: 36 C 155/10
Im Eingangsbereich installierte Überwachungskameras verletzen die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht, wenn die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht und lediglich aufgrund erfolgter Straftaten durch die Polizei ausgelesen werden.
Laut der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 ist die Zahl der registrierten Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität weiter stark angewachsen. 60.000 bekannt gewordene Fälle sollen es demnach im letzten Jahr gewesen sein, ganze 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Nicht zu unterschätzen ist dabei die hohe Dunkelziffer an nicht bekannt gewordenen bzw. angezeigten Straftaten. Die stetig zunehmende Täterzahl fühlt sich im vermeintlich anonymen „rechtsfreien Raum“ Internet - vor den Strafverfolgungsbehörden sicher.
Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
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