Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss indizierten Film herausgeben
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) muss die Fertigung einer Kopie eines indizierten Films auf Antrag herausgeben. Dies trifft jedoch nur auf Filme zu, die bereits seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind und somit weder gebraucht analog, noch digital erhältlich sind.