Verbreitung von Portraits eines Prominenten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2013, Az.: I-20 U 190/12
Das Verbreiten eines Bildes über das Internet verstößt nicht gegen das Recht am eigenen Bild, wenn es einem höheren Interesse der Kunst dient. Das liegt aber nur dann vor, wenn das Bild über das rein handwerkliche Können hinaus einen weiteren Gehalt besitzt.