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03. September 2014

Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch positive Äußerungen eines Pressesprechers

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 256/12

Eine Berichterstattung eines Pressesprechers über die Privatsphäre (hier: Gesundheitszustand) eines Beamten verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht von diesem. Um einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen zu können, muss jedoch eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, welche nicht anders ausgeglichen werden kann. Ist die Berichterstattung jedoch positiv und wirkt sich in keinster Weise negativ auf die betroffene Person aus, kann man sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.

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