Haftung einer Werbeagentur für wettbewerbswidriges Werbekonzept
Erarbeitet eine Werbeagentur im Rahmen eines Werbekonzepts drei Mailings und übergibt dem Auftraggeber die entsprechenden Handmuster, so haftet die Agentur nach den Grundsätzen über die positive Vertragsverletzung, wenn die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen, da die Werbeleistung durch den Wettbewerbsverstoß nicht mehr zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist.