Inhalte mit dem Schlagwort „post“

27. September 2021 Top-Urteil

Nicht alle Instagram Posts müssen mit dem Tag „Werbung“ gekennzeichnet werden

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des des BGH vom 09.09.2021, Az.: I ZR 126/20

In den Fällen von drei Influencerinnen entschied der BGH darüber, ob bei der Nutzung von Tap-Tags, die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn sie einen „übertrieben werblichen“ Gesamteindruck vermitteln. Das muss bei Tap-Tags nicht immer der Fall sein und muss individuell festgestellt werden. Jedoch ist beispielsweise eine Verlinkung zur Herstellerseite eines Produkts ein starkes Indiz für einen solchen werblichen Überschuss.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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03. Juni 2015

Die Marke „TNT Post Deutschland“ ist zulässig

Briefträger der Deutschen Post mit vielen Briefen im Fahrradkorb
Beschluss des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 37/14

Der Deutschen Post AG stehen gegenüber der TNT Post Deutschland keine markenrechtlichen Ansprüche zu. Auch wenn die Marke „POST“ in „TNT Post Deutschland“ enthalten ist, besteht zwischen den beiden Marken dennoch keine Verwechslungsgefahr. Der Verkehr versteht die Bezeichnung „Post“ als reine Sachangabe und bringt diese nicht mit der Deutschen Post AG in Verbindung.

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20. Mai 2011

Keine Verwechslung zwischen „POST“ und „CITIPOST“

Beschluss des BPatG vom 18.04.2011, Az.: 26 W (pat) 30/07 Obwohl die beiden Marken "POST" und "CITIPOST"  für identische Dienstleistungen eingetragen sind, besteht zwischen ihnen keine Verwechslungsgefahr.Beide Marken sind aufgrund der graphischen Gestaltung und des zugefügten Wortbestandteils "CITI" bei der Marke "CITIPOST" von einem aufmerksamen Durchschnittsverbraucher einfach zu unterscheiden. Zudem fassen die jeweiligen Betroffenen in der Logistik- und Transportbranche das Wort "Post" beschreibend dahingehend auf, dass darunter die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen verstanden wird. Sie werden den Bergriff deswegen auch nicht aus dem Gesamtbegriff "CITIPOST" herauslösen.
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14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegenüber Betreiber eines Internetforums

Pressemitteilung Nr. 11/11 des AG München zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10

Stellt eine Privatperson oder ein Unternehmen fest, dass in Internetforen über sie diffamierend oder geschäftsschädigend berichtet wird, können sie einen Anspruch auf Entfernung der betreffenden Beiträge haben. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betreiber des Forums, um die Kontaktdaten des Verfassers festzustellen, haben diese aber nicht, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Lediglich im Rahmen eines strafrechtlichten Ermittlungsverfahrens könnten die gewünschten Auskünfte erlangt werden.
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04. November 2010

„POST“ als Marke bleibt

Beschluss des BPatG vom 29.10.2010, Az.: 26 W (pat) 27/06 Die begehrte Löschung der Marke "POST" für Zustelldienstleistungen wurde vom Bundespatentgericht abgelehnt. "POST" sei als markenfähig einzustufen, da das Wort als Wortzeichen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet sei. Zwar bestehe die Marke ausschließlich aus einer Angabe, die zur Bezeichnung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen dienen kann. Jedoch führe das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 MarkenG in diesem Fall nicht zur Löschung, da sich das Wort "POST" inzwischen in den einschlägigen Verkehrskreisen durchgesetzt habe.
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25. Juni 2010

Deutsche Post AG muss Briefkästen der Konkurrenz auch in unmittelbarer Nähe von Postfilialen dulden

Pressemitteilung Nr. 104/2010 des BGH zum Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 241/07

Das Postmonopol der Deutschen Post AG wurde schon seit 1998 stetig gelockert und Anfang 2008 endgültig abgeschafft. Mittlerweile existieren neben der Deutschen Post AG auch noch mehrere andere Briefbeförderungsunternehmen, die um Marktanteile werben. Dabei ist manches Vorgehen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht immer zulässig. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt jedoch, dass andere Beförderungsunternehmen ihre Briefkästen in unmittelbarer Nähe von Filialen oder Briefkästen der Deutschen Post aufstellen dürfen. [...]
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12. November 2009

Wer nicht durchstreicht, bekommt Post

Pressemitteilung Nr. 228/2009 des BGH vom 11.11.2009, Az.: VIII ZR 12/08

Laut BGH verstößt eine Klausel, welche allein die Einwilligung in Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, nicht gegen die Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Der fettgedruckte Hinweis auf die Möglichkeit zur Streichung der Zustimmung (Opt-out) ist eine zulässige Abwahlmöglichkeit i.S.v. § 4 a Abs. 1 BDSG. Wir weisen darauf hin, dass dieses Urteil nicht für E-Mail-Werbung gilt.
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14. August 2009

Arglistige Täuschung durch das örtliche Branchenbuch?

Urteil des OLG Celle vom 18.06.2009, Az.: 13 U 9/09

In der postalischen Übersendung eines Vertragsentwurfs ist an sich noch keine arglistige Täuschung zu sehen, § 123 BGB. Vielmehr sind Indizien in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen. Zur Täuschung eignen sich die Aussagen, dass es "wie immer" sei und vom örtlichen Telefonbuch angerufen werde genauso wie der handschriftlich bereits vorausgefüllte Vertrag, der den Eindruck einer bestehenden Geschäftsbeziehung erweckt. Andernfalls sei zumindest klarzustellen, dass es sich um die Anbahnung eines neuen Vertragsverhältnisses handele.
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12. Juni 2009

Post von der Regio Post

Urteil des BGH vom 02.04.2009, I ZR 209/06

a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschreibenden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. (...)

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