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18. Februar 2014

Handyrechnung auf dem Postweg darf nichts kosten

Urteil des OLG Frankfurt a.M.vom 09.01.2014, Az.: 1 U 26/13

Verlangt ein Mobilfunkunternehmen von seinen Kunden in seinen AGB ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 Euro für den Postversand von Rechnungen, so stelle dies eine unzulässige unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Vielmehr habe das Unternehmen ein eigenes Interesse an der Stellung einer Rechnung. Die Aufwendungen zur Wahrnehmung dieser Interessen dürften dabei nicht dem Verbraucher auferlegt werden.

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