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16. Juni 2015

Trennung einer Wortmarke für rechtserhaltende Benutzung unschädlich

graues R in grauem Kreis
Beschluss des BGH vom 18.12.2014, Az.; I ZR 63/14

Die veränderte Schreibweise einer Wortmarke ist unschädlich, wenn damit der Begriffsinhalt der Marke nicht verändert wird. Ist die Marke kein einheitliches Wortzeichen, sondern lediglich eine durch einen Bindestrich verbundene Kombination zweier Wörter, dann ist bereits in der Marke die Trennung ihrer Bestandteile angelegt. Wird diese Trennung in der verwendeten Form lediglich optisch vollzogen, bleibt der Bedeutungsinhalt der Marke unverändert.

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