Inhalte mit dem Schlagwort „Prämien“

08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

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03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

Kundengespräch in einer Apotheke
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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30. Oktober 2013

Apothekenprämiensystem

Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 19.09.2013, Az.: 7 L 849/13 Es ist unzulässig, in einer Apotheke bei einer Rezepteinlösung oder dem Erwerb von Produkten Taler auszugeben, die gegen Einkaufsgutscheine und Prämien eingetauscht werden können. Solche Zuwendungen verstoßen gegen die Arzneimittelpreisbindung und die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes und überschreiten die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle.
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23. Januar 2013

Änderung der Miles & More Bedingungen war rechtmäßig

Urteil des OLG Köln vom 08.01.2013, Az.: 15 U 45/12

Die Änderung der Miles & More- Prämientabelle zum 03.01.2011 ist nach Ansicht des OLG Köln rechtmäßig gewesen. Der Streit eines Miles & More- Teilnehmers mit den Betreibern drehte sich im Kern um die Wirksamkeit einer zum 3.1.2011 in Kraft getretenen Änderungen des Prämienkatalogs der Miles & More-Meilen. Für die Inanspruchnahme von Business und First Class-Flügen ergab sich durch die Änderungen eine Erhöhung der für eine Einlösung notwendigen Meilen, während für One¬way-Flugprämien und Flugprämien mit Rückflug am gleichen Tag („Same-Day-Awards“) die für eine Einlösung erforderliche Anzahl von Meilen verringert worden ist.
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