Keine Urheberrechtsverletzung an Architektenplänen
Die einmalige Präsentation von Plänen eines Architekten durch dessen Arbeitgeber ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um eine Präsentation für Kaufinteressenten handelt. Da es sich bei einer solchen Vorführung weder um eine Vervielfältigung noch um eine Veröffentlichung handelt, sind keine Schadensersatzansprüche gegeben.