Inhalte mit dem Schlagwort „Präsentation für Kaufinteressenten“

10. April 2014

Keine Urheberrechtsverletzung an Architektenplänen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.01.2014, Az.: 11 U 111/12

Die einmalige Präsentation von Plänen eines Architekten durch dessen Arbeitgeber ist keine Urheberrechtsverletzung, wenn es sich um eine Präsentation für Kaufinteressenten handelt. Da es sich bei einer solchen Vorführung weder um eine Vervielfältigung noch um eine Veröffentlichung handelt, sind keine Schadensersatzansprüche gegeben.

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