Inhalte mit dem Schlagwort „Preisabsprachen“

04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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01. April 2022

Lkw-Kartell: Gerichtszuständigkeit bei Schadensersatzklagen geklärt

LKW in Frontalansicht nebeneinander
Urteil des EuGH vom 15.07.2021, Az.: C-30/20

Musste ein Unternehmen wegen Absprachen des europäischen Lkw-Kartells überhöhte Preise bezahlen, so kann es in dem Land auf Schadensersatz klagen, in dem es auch seinen Firmensitz hat. Wurden die Fahrzeuge an mehreren Orten gekauft und gibt es auf nationaler Ebene kein spezielles Gericht für Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell, so kann das betroffene Unternehmen das Gericht anrufen, in dessen Bezirk es seinen Sitz hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof.

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01. September 2015

Einflussnahme auf Preispolitik eines Händlers unzulässig

Schild mit durchgestrichener UVP und 30 % Rabatt
Urteil des KG Berlin vom 02.02.2012, Az.: 2 U 2/06 Kart

Ein Warenlieferant darf nach deutschem Kartellrecht keinen Einfluss auf einen Weiterverkäufer nehmen, indem er mit einer Einstellung der Belieferung droht, wenn dieser die gelieferten Waren weit unter der unverbindlichen Preisempfehlung verkauft. Für eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Druckausübung muss dabei nicht zwingend mit der Verhängung von Sanktionen, wie der künftigen Nichtbelieferung, gedroht werden. Es genügt bereits, wenn der Lieferant mit dem Händler ein Gespräch über dessen Preisgestaltung aufnimmt, welches dem Weiterverkäufer verdeutlicht unter Beobachtung zu stehen und im Falle der Beibehaltung seiner Preispolitik mögliche Konsequenzen zumindest offen lässt.

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