Inhalte mit dem Schlagwort „Preisangabe“

10. Oktober 2014

Unzulässige Werbung mit veraltetem UVP

Urteil des LG Wuppertal vom 24.02.2014, Az.: 12 O 43/10

Die Werbung mit einer Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist irreführend und damit unzulässig, wenn die Empfehlung im Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig ist. Handelt es sich um ein Auslaufmodell und ist die Preisempfehlung daher veraltet, muss der Werbende deutlich hierauf hinweisen.

Unlauter ist auch die Werbung mit Warenangeboten, wenn der Unternehmer die Absicht verfolgt, den Verbraucher nach Bestellung auf den Kauf eines Nachfolgemodells umzulenken, indem er das bestellte Modell als nicht mehr lieferbar darstellt oder sich weigert, die bestellte Ware zu liefern.

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01. Oktober 2014

Zum Erfordernis von Grundpreisangaben in Artikelübersichten

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.08.2014, Az.: 38 O 70/14

In der Artikelübersicht eines Onlineshops sind Grundpreisangaben nicht anzuführen, wenn keine einzelnen Artikelpreisangaben vorhanden sind, die mit solchen ergänzt werden können. Angaben wie "Preis von: Eur 1,60" oder "T Händedesinfektion Desinfektion ver. Größen" lassen eine Zuordnung von Preisen zu bestimmten Artikeln nicht zu, weshalb auch keine Grundpreisangabe erforderlich ist.

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30. September 2014

Airlines dürfen Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäck verlangen

Urteil des EuGH vom 18.09.2014, Az.: C-487/12

Es ist mit Unionsrecht vereinbar, wenn Airlines neben dem Flugpreis für die Beförderung des Fluggastes noch Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäck verlangen. Der EuGH entschied im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der spanischen Airline Vueling und dem Verbraucherverband Galizien, dass eine spanische Rechtsvorschrift, nach der Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, in jedem Fall für den Preis des Fluges nicht nur Passagier, sondern auch Gepäck zu befördern, nicht mit Unionsrecht vereinbar ist.

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29. September 2014

Unzulässige Werbung mit versteckten Kosten für Flüge im Internet

Urteil des LG Leipzig vom 08.03.2013, Az.: 05 O 2324/24

Der Reisevermittler Unister darf auf seiner Internetseite nicht mit zu niedrigen Flugpreisen werben, wenn zusätzlich zu diesen diverse weitere, für den Verbraucher unvermeidliche Zusatzkosten anfallen, die den Endpreis des Fluges um ein Vielfaches erhöhen. Insbesondere müssen im Angebot sämtliche Steuern und andere Zuschläge enthalten sein, sowie ein Hinweis darauf, dass durch das einzig mögliche Zahlungsmittel Kreditkarte weitere Kosten anfallen. Unzulässig gegenüber dem Verbraucher ist auch die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Umbuchungsservices. Des Weiteren muss das Unternehmen einen Gewinn von 20.000 Euro an das Bundesamt für Justiz abführen, den es mit der unzulässigen Vermittlung von Reiseversicherungen erzielte.

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04. September 2014

Sternchenhinweis als Preisangabe bei einer kostenpflichtigen Service-Nummer ist ausreichend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2014, Az.: I-15 U 54/14

Bei kostenpflichtigen Hotlines, wie 0180-Nummern, muss der Verbraucher problemlos erkennen können, dass es sich um eine solche handelt. Das Gericht entschied im Falle eines Werbeschreibens, dass ein Sternchenhinweis neben der Rufnummer mit Hinweis auf die Preisangabe am Ende des Schreibens ausreicht, um den Verbraucher auf die Preisangabe zu stoßen. Nicht erforderlich ist es, dass Rufnummer und Preisangabe auf einen Blick wahrgenommen werden können, vielmehr ist entscheidend, dass die Preisangabe ohne weitere Zwischenschritte zu erkennen ist.

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03. September 2014

Verjährungsfrist für Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung

Urteil des LG Wiesbaden vom 11.12.2013, Az.: 11 O 16/13

Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Buchpreisbindung nach § 9 BuchprG unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist  gemäß § 195 BGB. § 9 Abs. 3 BuchprG verweist lediglich für die Verfahrensvorschriften auf das UWG, weshalb die kürzere Verjährung nach sechs Monaten, § 11 UWG, keine Anwendung findet.

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28. August 2014

Wettbewerbswidrige Preiswerbung für einen Internetvertrag

Urteil des OLG Köln vom 08.11.2013, Az.: 6 U 42/13

Wird auf einem Werbeflyer mit einer blickfangmäßigen Preisangabe der monatlichen Kosten für einen Internetanschluss geworben, ohne dass auf anfallende Zusatzkosten für ein Sicherheitspaket hingewiesen wird, so ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Gefahr einer Irreführung wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass in einer Fußnote im Innenteil des Flyers ein entsprechender Hinweis auf die Zusatzkosten zu finden ist. Die nur mittelbar über einen Sternchenhinweis erfolgten Angaben im Innenteil können den blickfangmäßigen Angaben auf dem Deckblatt nicht klar und deutlich zugeordnet werden und stellen keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers dar.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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01. August 2014

Zur Angabe der Versandkosten in Werbeanzeigen bei Google Shopping

Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14

Werbeanzeigen, die auf der Ergebnisliste einer Suchmaschine (hier: Google Shopping) angezeigt werden, müssen die Versandkosten als Preisbestandteil angeben. Werden die Versandkosten nur durch die sog. Mouseover-Funktion sichtbar, wenn der Internetnutzer mit der Maus über die Produktabbildung fährt, so genügt dies den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht und ist wettbewerbswidrig.

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01. August 2014

2 Flaschen GRATIS

Urteil des BGH vom 31.10.2013, Az.: I ZR 139/12

Es stellt keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis errechnet.

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