Unrechtmäßige Preiserhöhungsklauseln in Mobilfunkverträgen
Bestimmte Preiserhöhungsklauseln in Verbraucher-Mobilfunkverträgen wurden jetzt für unrechtmäßig erklärt. In dem vorliegenden Fall ging es um die Klausel eines Anbieters, die das Verbraucherwiderrufsrecht bei Preiserhöhung unter fünf Prozent vertraglich ausschließen sollte. Die entscheidenden Richter sahen darin einen Verstoß gegen die rechtliche Wertung des Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG. Diesem zu Folge müsse ein Widerrufsrecht grundsätzlich bei jeder einseitigen Vertragsänderung bestehen.