Inhalte mit dem Schlagwort „Preistransparenz“

15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

Flugzeug steht auf der Start- und Landebahn am Flughafen bei Sonnenuntergang.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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16. November 2020

Preistransparenz bei der Flugbuchung: Aufschlüsselung des Endpreises zu Beginn der Buchung

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 03.09.2020, Az.: 23 U 34/16

Das KG Berlin kam bei einer Klage des vzbv gegen die Airline EasyJet zu dem Ergebnis, dass Fluggesellschaften zu Beginn des Buchungsvorganges die Zusammensetzung des Endpreises erläutern müssen. So muss für den Kunden von Anfang an ersichtlich sein, inwiefern Steuern und Gebühren zu dem reinen Flugpreis hinzutreten. Erst diese Transparenz ermögliche es dem Verbraucher die Preise verschiedenster Fluggesellschaften zu vergleichen und eine mögliche Preiserhöhung aufgrund erhöhter Steuern nachzuvollziehen.

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23. November 2018

Preisangabenpflicht bei innereuropäischen Flügen: Welche Währung gilt?

Flugzeug auf Reisepass, Weltkarte und Geld
Urteil des EuGH vom 15.11.2018, Az.: C-330/17

Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen, die die Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste nicht in Euro ausdrücken, verpflichtet sind, für deren Angabe eine mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung stehende Landeswährung zu wählen. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Somit können in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, in der ein Luftfahrtunternehmen, das in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat anbietet, in dem eine andere Währung als der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, die nicht in Euro ausgedrückten Flugpreise in der Währung ausgewiesen werden, die in diesem anderen Mitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

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28. Juli 2017

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine Preise veröffentlichen

Thermostat liegt auf Grundriss neben Euromünzen
Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az.: 4 U 150/16

Fernwärmeanbieter müssen auf ihrer Homepage keine konkreten Preisangaben veröffentlichen, solange es sich nicht um ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV handelt. Zwar sind gem. § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV die allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die dazugehörigen Preisangaben in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben. Hierfür genügt allerdings bereits die Veröffentlichung in einer lokalen Tageszeitung bzw. ein Aushang im regionalen Heizwerk. Auch so kann die für den Verbraucherschutz erforderliche Transparenz geschaffen werden.

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