Inhalte mit dem Schlagwort „Pressefreiheit“

17. Februar 2015

Anspruch auf Gegendarstellung bei Tatsachenbehauptung

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Gegendarstellung" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 29.01.2015, Az.: 4 U 81/14

Die Schlagzeile „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift ist keine echte Frage und folglich nicht vom grundrechtlichen Schutz auf Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG umfasst. Ist die Frage vielmehr eine in Frageform gekleidete Äußerung, so handelt es sich um eine „rhetorische“ Frage und somit um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil.

Wird durch die Frage eine Person in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I , Art.1 I GG verletzt, entsteht ein Anspruch auf Gegendarstellung. Hierbei ist es nicht entscheidend, dass der durch die Frage auf der Titelseite entstandene Eindruck durch den Inhalt des Artikels im Innenteil der Zeitung korrigiert wird, da ein nicht unerheblicher Teil der Leserschaft als Titelseitenleser mit dieser Richtigstellung nicht erreicht wird.

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19. September 2014

Kein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht im Verwaltungsrecht

Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.07.2014, Az.: 10 OB 49/14

Das erweiterte strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter ist auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht im Wege der Analogie übertragbar. Hinsichtlich eigener berufsbezogener Wahrnehmungen steht einem Pressevertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Eine Erweiterung des Weigerungsrechts im Einzelfall zur Wahrung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Pressvertreter als Zeuge vor Gericht eine Aussage bestätigen oder widerrufen soll, die unter seinem Namen bereits veröffentlicht worden ist.

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05. August 2014

Pressefreiheit gibt kein Zutrittsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

Beschluss des VG Berlin vom 27.06.2014, Az.: VG 27 L 274.14

Nach dem Berliner Pressegesetz sind die Behörden verpflichtet, den Pressvertretern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Journalisten können insoweit jedoch nur die Mitteilung konkreter Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt verlangen. Sie haben jedoch kein Recht darauf, sich nicht allgemein zugänglich Informationen selbst zu beschaffen. Auch aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit folgt kein weitergehendes Informationszugangsrecht und kein Recht für Journalisten auf Zutritt zu Gebäuden, die nicht allgemein zugänglich sind.

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01. August 2014

Lügen sind auch bei einem öffentlichen Interesse rechtswidrig

Urteil des LG Nürnberg-Fürth zum Urteil vom 14.03.2014, Az.: 11 O 1226/14

Unwahre Behauptungen dürfen nicht auf einem Internet-Portal weiterverbreitet werden. Obwohl ein öffentliches Interesse an dem auf der Webseite veröffentlichten Brief bestehe, sei die Verbreitung unzutreffender Behauptungen von der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit nicht erfasst.

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28. Juli 2014

Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung bei unwahrer Tatsachenbehauptung in Pressebericht

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.05.2014, Az.: 16 U 179/13

Wird durch einen Zeitungsartikel der Eindruck erweckt, gegen eine Person werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hehlerei und des illegalen Mineralienhandels geführt, und erweist sich dies als unwahre Tatsachenbehauptung, besteht ein Anspruch auf Abdruck einer Richtigstellung. Wird die Person zudem abgebildet und ihr voller Name genannt, so handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die bei schuldhaftem Handeln außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auslöst.

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02. Mai 2014

Zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 25.03.2014, Az.: 1 S 169/14

Eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags liegt nur dann vor, wenn diese sowohl journalistisch als auch redaktionell gestaltet sind. Journalistisch sind dabei auch Angebote, die sich nur an eine kleine Zielgruppen richten, wenn bei den Angeboten das Ziel der Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in zumindest dieser Gruppe erkennbar wird.

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23. Januar 2014

Unzulässige Berichterstattung über Prominente in privatem Rahmen

Urteil des OLG Köln vom 06.08.2013, Az.: 15 U 209/12

Werden Fotos von prominenten Personen abgebildet, die diese bei einem privaten Abendessen in einem öffentlichen Restaurant zeigt, so ist dies dann unzulässig, wenn in Verbindung mit der Bildbeschreibung ausdrücklich der private Charakter dieses Zusammentreffens betont wird. Dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen wiegt dabei schwerer als die Ausnahmeregelung des § 23 KUG, wonach Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Pressefreiheit zu nehmen ist.

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20. September 2013

TAZ zu 20.000 € Entschädigung wegen Äußerungen zu Thilo Sarrazin verurteilt

Pressemitteilung Nr. 32/13 des LG Berlin vom 16.08.2013, Az.: 27 O 183/13 Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden - dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
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14. August 2013

Herausgeber eines Werbeblattes haftet für irreführende Werbeanzeigen

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.07.2013, Az.: 2 U 186/12

Es liegt ein Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot vor, sofern dem Verbraucher in einer Werbeanzeige aufgrund der Platzierung des Logos der Stiftung Warentest der Eindruck vermittelt wird, alle Produkte auf der betreffenden Seite des Werbeblattes seien bewertet worden. Tatsächlich hatte die Stiftung Warentest aber nicht alle abgebildeten Waren getestet. Da für den durchschnittlich verständigen Verbraucher nicht zu erkennen ist, auf welche Produkte sich das TEST-Logo bezieht, liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vor.

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