Inhalte mit dem Schlagwort „Pressefreiheit“

21. Dezember 2012

Wikipedia-Beitrag auch ohne Einverständnis des Betroffenen rechtmäßig

Urteil des LG Tübingen vom 18.07.2012, Az.: 7 O 525/10 Die Veröffentlichung eines Wikipedia-Beitrages, welcher das berufliche Wirken einer Person widerspiegelt, kann auch ohne deren Zustimmung erfolgen. Zwar liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über ihn veröffentlicht werden, nicht gewahrt bleibt. Jedoch müsste in diesem Fall das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Gegenseite überwiegen.
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07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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28. August 2012

GOOD NEWS

Beschluss des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 2/11

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Art. 7 Abs. 2 und Nr. 11 des Anhangs I zu Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs "Anzeige" kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
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02. April 2012

Fotografieverbot von Polizeibeamten rechtswidrig

Pressemitteilung des BVerwG vom 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11 Das von der Polizei gegenüber einem Fotoreporter ausgesprochene Fotografieverbot von den Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos ist rechtswidrig. Der Einsatz der Polizeibeamten stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des Kunsturhebergesetzes dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Der Einsatzleiter des Spezialeinsatzkommandos durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen, um das berechtigte Interesse der Polizeibeamten gegen deren mögliche Enttarnung zu schützen.
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02. März 2012

Erwiderung auf Gegendarstellung verfassungswidrig?

Urteil des KG Berlin vom 30.01.2012, Az.: 10 U 85/11 Das aus § 56 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 RStV folgende Verbot, die Erwiderung auf eine Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, steht im Einklang mit dem Gebot der Sicherstellung gleicher publizistischer Wirkung und dem daraus folgenden Grundsatz der "Waffengleichheit". Im Übrigen werden die (Grund)Rechte der Beteiligten unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt.
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06. Februar 2012

AnyDVD vs. Heise: Hyperlinks sind verfassungsrechtlich unbedenklich

Beschluss des BVerfG vom 15.12.2011, Az.: 1 BvR 1248/11 Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Urheberrechtsstreit, der eine Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungs- und Pressefreiheit erfordert. In einer Konstellation, in der sich konkurrierende Grundrechtspositionen gegenüberstehen, ist die Verfassungsbeschwerde regelmäßig nur dann erfolgreich, wenn abwägungsrelevante Umstände oder Rechtspositionen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt oder grundrechtsrelevant fehlgewichtet wurden. Der Bundesgerichtshof gelangt zum Überwiegen der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten im Übrigen insbesondere deswegen, weil die Linksetzung nicht auf eine technische Dienstleistung zu reduzieren und dadurch isoliert zu betrachten sei, sondern wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe. Diese Einschätzung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
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30. Dezember 2011

Suizid betrifft Kernbereich der Privatsphäre

Urteil des OLG Dresden vom 12.07.2011, Az.: 4 U 188/11

Eine Berichterstattung über den Suizid eines nahen Angehörigen einer ehemaligen Landesministerin betrifft den Kernbereich der Privatsphäre, die auch nach einer Abwägung der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht gerechtfertigt ist.

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27. April 2011

Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors

Urteil des AG Hamburg vom 26.01.2011, Az.: 36A C 243/10 Wird einem Autor vorgeworfen, er habe Gedankengänge Dritter ohne Zitat übernommen, liegt hierin ein Plagiatsvorwurf. Zwar kann derjenige, der eine solche Behauptung in einem wissenschaftlichen Werk aufstellt sich sowohl auf die Wissenschaftsfreiheit, als auch auf die Meinungsfreiheit berufen, jedoch müssen in einem solchen Fall ausreichende Anknüpfungspunkte vorliegen für die dieser beweispflichtig ist. Der Plagiatsvorwurf begründet eine Persönlichkeitsverletzung und hieraus resultierende Schadensersatzansprüche.
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08. Oktober 2010

Gegendarstellung muss nur bei unverzüglichem Zugang veröffentlicht werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.05.2010, Az.: 7 U 121/09 Eine Gegendarstellung, die mehr als zwei Wochen nachdem der Betroffene Kenntnis von der Erstmitteilung erhalten hat, dem Verlag zugeht, ist nicht mehr unverzüglich im Sinne des Hamburgischen Pressegesetzes und muss darum nicht veröffentlicht werden. Ebensowenig unverzüglich ist eine Erklärung, die per Fax, dem das Original später nachfolgt, zugeht. Das betroffene Presseorgan muss die ihm zugegangene Erklärung, zu deren Veröffentlichung es verpflichtet ist, zum Schutz der Pressefreiheit auf Echtheit und Ernsthaftigkeit prüfen können. Die Veröffentlichung einer Zweitgegendarstellung kann nur verlangt werden, wenn diese als Korrektur einer zuvor beanstandeten unverzüglich zugegangenen Erstdarstellung anzusehen ist.
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29. Juni 2010

Prinzessin Charlotte von Monaco muss Fotoveröffentlichung dulden

Urteil des BGH vom 13.04.2010, Az.: VI ZR 125/08 Prinzessin Charlotte von Monaco muss die Fotoberichterstattung über sie und ihren Freund dulden, auch wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind. Denn die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit müsse auch dahingehend Berücksichtigung finden, dass auch über das zeitgeschichtliche Ereignis mit entsprechenden Bildern berichtet werden darf.

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