Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet
Die Werbeaktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet“ stellt kein (grds. verbotenes) Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrage dar.
Die Werbeaktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet“ stellt kein (grds. verbotenes) Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrage dar.
Pressemitteilung des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 52/10
Die Beweislast dafür, dass es sich bei einem angebotenen Produkt um Originalmarkenware handelt, trägt grundsätzlich der Händler, wobei der Markeninhaber Umstände vortragen muss, die für eine Fälschung sprechen. Weiterhin trifft den Händler die Beweislast dafür, dass die Waren vom Markeninhaber selbst oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden.Rapidshare trifft die Pflicht konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zu treffen, sobald diese bekannt geworden sind. Ein Geschäftsmodell, das den Upload und Download von Dateien ermöglicht, führt als solches zwar noch nicht zu dieser Pflicht. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare die Gefahr massenhafter Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar ist.
Pressemitteilung des LG München I vom 08.03.2012, Az.: 7 O 16629/08
Wird Filmmaterial beim Kopierwerk beschädigt, so haftet dieses nicht für den entstandenen Schaden. Die Haftung entfällt aufgrund eines in Deutschland geltenden Handelsbrauchs, wonach die Versicherung des Filmproduzenten für beim Kopierwerk entstandene Schäden keinen Regress bei demselben nehmen darf, es sei denn dass vorsätzliches Handeln vorliegt. Vorliegend wurde das Filmmaterial zum Kinofilm „Operation Walküre“ beim Münchener Kopierwerk beschädigt, wobei die Versicherung des Produzenten die Kosten für den Nachdreh ersetzt haben wollte.Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 13.02.2012, Az.: 6 O 2527/11
Ein im Internet zur Verfügung gestellter vorformulierter Kaufvertrag stellt AGB dar. Ein wirksam formulierter Gewährleistungsausschluss muss deshalb nicht nur eine Einschränkung bezüglich Schadensersatzansprüche, sondern auch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten.Pressemitteilung des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10
Eine Irreführung über die Marktführereigenschaft im Bereich Sport liegt erst dann vor, wenn der überwiegende Teil der Verbraucher dies fehlerhaft annimmt. Sportfachgeschäfte, die in einem Verbund auftreten, müssen vom Verbraucher als wirtschaftliche Einheit angesehen werden um sich als Marktführer zu bezeichnen.
Pressemitteilung Nr. 7/12 zum Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 24.01.2012, Az.: 19 SaGa 1480/11
Nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, hat der ehemalige Arbeitgeber alle persönlichen Daten und Fotos des Arbeitnehmers von der Internetpräsenz zu entfernen.Pressemitteilung Nr. 04/12 des LG München I vom 02.03.2012, Az.: 7 O 16692/11, 7 O 16695/11
Das Landgericht München I für Zivilsachen hat in der Verwendung der Weiterscrollen-Funktion von vergrößert angezeigten Bildern auf Mobiltelefonen und Tablet-Computern, die Verletzung eines Patents von Apple bejaht. Ebenso wurde bereits im Februar die Verwendung der Entsperren-Funktion von Mobiltelefonen als Patentverletzung gewertet.