Fußballstar darf nicht verwurstet werden
Pressemitteilung des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06 Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht.
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