Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten
Pressemitteilung Nr. 120/2005 des BGH vom 15.07.2005, Az.: GSZ 1/04 Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann.
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