Inhalte mit dem Schlagwort „Presseorgan“

31. Juli 2015

Bezeichnung „Schmuddelkind der Bankenbranche“ als unlautere Herabsetzung

Strichmännchen mit Megaphon
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 18.06.2015, Az.: 6 U 46/14

Die Bezeichnung einer Privatbank als "Schmuddelkind der Bankenbranche" durch einen Brancheninformationsdienstverlag, der sich als "publizistisches Sprachrohr" zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnet, stellt eine wettbewerbswidrige Äußerung dar, da ein wettbewerbsrechtliches Verhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Entscheidend ist der Drittabsatzförderungszusammenhang, der vorliegend darin besteht, die Privatbank durch die abschätzige Bezeichnung gegenüber den Mitbewerbern zu schwächen, wobei es unerheblich ist, ob sich die Förderung auf ein konkretes Unternehmen bezieht.

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29. Dezember 2010

Keine Prüfungspflichten eines Bildarchivbetreibers bei Weitergabe von Fotos an Presse

Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09

Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
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