Inhalte mit dem Schlagwort „Presserecht“

03. Januar 2013

Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter

Urteil des LG Köln vom 21.11.2012, Az.: 28 O 328/12 Unterhaltende Berichterstattung und Bildveröffentlichungen in Medien können vom Schutz der Pressefreiheit umfasst sein, wenn zwischen den Rechtspositionen der Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewogen wurde und die Veröffentlichung der Meinungsbildung der Öffentlichkeit dient. Die heimliche Aufnahme und die Berichterstattung über ein privates Essen eines Fernsehmoderators und des deutschen Außenministers in einem Nobelrestaurant, ist jedoch der reinen Privatsphäre der Abgebildeten zuzuordnen und somit unzulässig.
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21. Dezember 2012

Wikipedia-Beitrag auch ohne Einverständnis des Betroffenen rechtmäßig

Urteil des LG Tübingen vom 18.07.2012, Az.: 7 O 525/10 Die Veröffentlichung eines Wikipedia-Beitrages, welcher das berufliche Wirken einer Person widerspiegelt, kann auch ohne deren Zustimmung erfolgen. Zwar liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn das Recht des Einzelnen, darüber zu bestimmen, ob und welche Informationen über ihn veröffentlicht werden, nicht gewahrt bleibt. Jedoch müsste in diesem Fall das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der Gegenseite überwiegen.
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07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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19. November 2012

Journalist kann sich gegen Online-Archivierung seiner Zeitungsartikel wehren

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 28.08.2012, Az.: 6 U 78/11

Das Einstellen von Zeitungsartikeln in das Online-Archiv einer Zeitung, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann zu einem Unterlassungsanspruch des Journalisten führen, wenn dieser weder ausdrücklich, noch stillschweigend der Zeitung auch die Nutzungsrechte für eine derartige Veröffentlichung eingeräumt hat. Ferner können dem Journalisten Schadensersatzansprüche zustehen, die sich entweder nach dem Gewinn der Zeitung an diesen Online-Veröffentlichungen oder nach der Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr richten.
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13. November 2012

Fotografien von Prominenten mit ihren Kindern

Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12 Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
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29. Oktober 2012

Information der Presse über Funde verdorbenen Fleischs bei Großmetzgerei rechtmäßig

Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
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26. Oktober 2012

75.000 Euro Strafe für Pädophilieverdacht im Internet

Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11 Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die Anzahl der Seitenaufrufe noch die Platzierung des Artikels im Internetportal von Bedeutung.
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18. Oktober 2012

Die Verbreitung der Tagesschau-App ist unzulässig!

Urteil de LG Köln vom 27.09.2012, Az.: 31 O 360/11 Die Genehmigung eines Telemediums im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Fällen einer nichtsendungsbezogenen Presseähnlichkeit unzulässig. Beurteilt werden kann dabei lediglich die Momentaufnahme eines Angebots. Der Tagesschau-App fehlte es am 15. Juni 2011 an der ausreichenden Herstellung des Sendebezugs zum bereits genehmigten Medium „tagesschau.de“. Sie war als eigenständiges Angebot anzusehen und somit nichtsendungsbezogen.
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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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