Inhalte mit dem Schlagwort „presserechtlicher Auskunftsanspruch“

07. Oktober 2014 Top-Urteil

Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Mitteilung der Namen von an Gerichtsverfahren beteiligten Personen

Mikrofone und Diktiergeräte sind auf einen gehalten, der eine Presseerklärung abgibt. Presserecht
Pressemitteilung des BVerwG vom 01.10.2014, Az.: 6 C 35.13

Es besteht in der Regel ein presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Mitteilung der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Das grundrechtlich verankerte Auskunftsinteresse der Presse überwiegt dabei das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, die aufgrund ihrer Stellung als Organe der Rechtspflege im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Besteht jedoch eine Gefährdung der Sicherheit der Personen oder drohen erhebliche Belästigungen, überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung ihrer Identität.

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08. März 2021

Umfang des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

Aktenschrank mit geöffneter Schublade
Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.01.2021, Az.: 10 ME 269/20

In seiner Entscheidung stellte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht klar, dass eine Behörde hinsichtlich des presserechtlichen Auskunftsanspruchs Ermessensspielraum bezüglich Art und Umfang der Auskunft hat. Schon der Wortlaut des § 4 I NPresseG (Niedersächsisches Pressegesetz, so aber auch die Pressegesetze anderer Länder) zeigt, dass es sich nur um einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften handelt. Dieser erstreckt sich aber grundsätzlich nicht auf die Bereitstellung bzw. Nutzung von Akten und Unterlagen in Form von Einsichtnahmen und Kopien. Dies kommt nur in Ausnahmefällen infrage.

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18. September 2019

Zulässigkeit eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs zu steuerlichen Daten

Fotolia_186762380: Tageszeitung mit der Aufschrift "News"
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 29.08.2019, Az.: 7 C 33.17

Grundsätzlich dürfen Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen selbst dann nicht mitgeteilt werden, wenn ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Journalist begehrt, Information über einen Polizeieinsatz zu erhalten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz läge nur dann vor, wenn ein "zwingendes öffentliches Interesse" bestehe. Die Regelung kollidiert auch nicht mit der Pressefreiheit.

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24. Juni 2016

Verfassern eines Internetblogs steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu

Ein Mann schaut sich auf seinem Laptop einen Blog an.
Beschluss des VG Augsburg vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251

Ein Internetblog, in dem „Prominente, Fachleute und Schüler aus betroffenen Regionen über Rechtsextremismus“ berichten und diskutieren, ist kein Presseorgan im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayPrG, sondern vielmehr ein für jedermann zugängliches Diskussionsforum. Damit sind die Beitragsverfasser nicht als Redakteure einzuordnen. Ihnen steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu, da dieser sonst zu einem allgemeinen Auskunftsrecht würde. Das würde die Schnelligkeit der Behördenarbeit bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweils Betroffenen zu sehr einschränken.

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