Inhalte mit dem Schlagwort „Presseverleger“

23. Dezember 2013

Als Information getarnte Werbung

Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Az.: C-391/12 Presseverleger müssen nach dem deutschen Presserecht jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, eindeutig mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen, es sei denn, bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist für den Leser allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist von einer unlauteren Handlung auszugehen, da der Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert wird (§ 4 Nr. 3, 11 UWG).
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03. September 2012

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Pressemitteilung des BMJ vom 29.08.2012 Gewerblich arbeitende Suchmaschinenbetreiber sowie Anbieter von Diensten, die Internetinhalte ähnlich einer Suchmaschine bereitstellen, sollen zukünftig an die Verlage für die Nutzung von Presseerzeugnissen ein Entgelt bezahlen. Damit erhalten Presseverleger für ihre online angebotenen Verlagserzeugnisse ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Nutzung für nicht gewerbliche Anbieter sowie Verbraucher soll jedoch weiterhin kostenlos bleiben.
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