Die Reichweite der Meinungsfreiheit
Beschluss des LG Augsburg vom 19.03.2013, Az.: 1 Qs 151/13 Auch herabwürdigende Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Zwar kann sich der User eines Forums nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er kein Informant ist. Fällt solch eine Äußerung jedoch im Rahmen eines Beitrages eines Onlineforums, in dem über ein aktuelles, publik diskutiertes Thema debattiert wird, bleibt die Äußerung straffrei.
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