OLG Dresden – fluege.de hat keinen Anspruch auf Domain flüge.de
Die Einführung von sog. Umlautdomains bei der Denic im Jahr 2004 liegt nun zwar schon über 10 Jahre zurück. Dennoch müssen sich Gerichte nach wie vor mit Rechtsfragen auseinandersetzen, die hierdurch erst entstanden sind. Inhaber von Domains mit ausgeschriebenem Umlaut („ae“, „ue“ oder „oe“) haben so oftmals ein Interesse, auch unter der entsprechenden Umlautdomain auffindbar zu sein. So hatte sich das Oberlandesgericht Dresden in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Inhaber der Domain fluege.de ein Anspruch auf die Domain flüge.de zustehen kann.