Patent kann wirksam Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nehmen
Ein europäisches Patent kann wirksam die Priorität eines vorangegangenen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen, wenn beide Anmeldungen dieselbe Erfindung betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in der Nachanmeldung bezeichnete Merkmalskombination bereits in der Voranmeldung angelegt ist. Der Fachmann muss der Gesamtheit der Ursprungsunterlagen also „unmittelbar und eindeutig“ entnehmen können, dass die Patentanmeldung eine mögliche Ausführungsform der Erfindung darstellt.