Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht
Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.01.2009, Az.: 5 U 194/07
Der Prioritätszeitpunkt sowie die sich darauf beziehenden formalen Voraussetzungen des Eintragungsverfahrens werden durch den Verwaltungsakt der erteilenden Behörde festgestellt. Diese hat für den Bereich der Einhaltung eine Entscheidungsprärogative.