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14. Mai 2009

Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.01.2009, Az.: 5 U 194/07

Der Prioritätszeitpunkt sowie die sich darauf beziehenden formalen Voraussetzungen des Eintragungsverfahrens werden durch den Verwaltungsakt der erteilenden Behörde festgestellt. Diese hat für den Bereich der Einhaltung eine Entscheidungsprärogative.

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