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05. November 2009

Urteil zu Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Beschluss des Hanseatisches OLG Bremen, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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05. November 2009

Firmierung mit „swb“-Bestandteil ist wettbewerbswidrig

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Bremen vom 29.10.2009, Az.: 2 W 92/09

Als privater Anbieter im Sektor der Wasser-, Strom- und Gasversorgung darf man den Bestandteil "swb" nicht in der Firmierung verwenden. Das Kürzel könnte als Abkürzung für die Bezeichnung "Stadtwerke" verstanden werden und beeinflusst das Marktverhalten der Verbraucher in unzulässiger Weise: es wird suggeriert, dass es sich um ein kommunal geführtes Unternehmen handelt, mit dem in der Vorstellung der Verbraucher besondere Verlässlichkeit, Seriosität und Bonität aufgrund der "städtischen Obhut" korrelieren.
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