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13. Juli 2017

Streitwert für unerwünschte Werbe-Emails auf 1.000 Euro festgesetzt

Großes rotes Schild mit Aufrschrift "Stop spam" mit vielen kleineren zum Teil andersfarbigen Schildern im Hintergrund
Beschluss des OLG München vom 22.12.2016, Az.: 6 W 1579/16

Erfolgt eine unerwünschte Kontaktaufnahme durch Werbe-Emails an eine Privatperson, so liegt der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei 1.000 Euro. Bei der Streitwertfestsetzung sind die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen. Ein höherer Streitwert sei nicht gerechtfertigt, da der Versand der Werbe-Emails an die private Email-Adresse und gerade nicht an die berufliche Email-Adresse erfolgte und aus diesem Grund keine Beeinträchtigung im beruflichen Bereich ersichtlich ist.

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